Warum Distressed M&A gerade jetzt nötig ist

Der volkswirtschaftlich positive Beitrag von Distressed M&A ist insbesondere anhand von zwei Wirkkanälen empirisch gut belegt:
(1) der Erhalt von Going-Concern-Werten statt wertvernichtender Insolvenz und
(2) Produktivitätsgewinne durch eine bessere Allokation von Kapital und Management.

Der positive Effekt setzt eine belastbare Fortführungsprognose und eine konsequente operative Sanierung voraus (nicht bloß Bilanzkosmetik), die dann in der Regel die Übergangskosten überwiegen lässt.

Gerade in Zeiten wirtschaftlicher Stagnation bzw. geringeren Wachstums infolge gestiegener Staatsausgaben und der hohen Anzahl an Insolvenzen bietet diese Form des Beteiligungskapitals Möglichkeiten des Werterhalts.

Beitrag der Sanierungsinvestoren: Verantwortung übernehmen statt Empfehlungen abgeben

In Krisensituationen zählt neben Geschwindigkeit vor allem Glaubwürdigkeit und Handlungsfähigkeit. Diese können häufig nur durch mindestens eine Erweiterung, ggf. auch durch den Austausch bestehender Eigentümer und Manager wiederhergestellt werden.

Für einen glaubhaften Paradigmenwechsel sind neue Player nötig, die den operativen Kern verstehen und das Operating Model an neue Realitäten anpassen können, ohne Gesichtsverlust. Hierfür sind permanente Präsenz und Führung vor Ort unabdingbar, um den Wandel offen und schnell voranzubringen.

Ein zentraler Unterschied zu Sanierungen mit hohem Beratereinsatz liegt in der Rolle des Investors: Es wird nicht aus der zweiten Reihe beraten, sondern als Teil des Managements Verantwortung übernommen – operativ, sichtbar und konsequent.

Das bedeutet: Entscheidungen nicht nur empfehlen, sondern vertreten. Maßnahmen nicht nur definieren, sondern vorleben und aktiv mit umsetzen. Investorengeführte Sanierungen sind kein Moderationsprozess, sondern aktives und beispielhaftes Vorangehen.

Welche Anreize braucht Distressed M&A in Deutschland?

Investitionen in Krisenunternehmen sind naturgemäß stark risikobehaftet. Um Investitionsanreize und -sicherheit zu erhöhen, sollten – temporär oder dauerhaft – einige ordnungspolitische Rahmenbedingungen überdacht werden:

  • Ausweitung des Sanierungsprivilegs im Gewerbe- und Vergaberecht. Aktuell riskieren Unternehmen bei einer Sanierung häufig den Verlust von Zulassungen oder eine Sperre bei öffentlichen Ausschreibungen. Gefordert wird eine gesetzliche Klarstellung, dass eine außergerichtliche oder StaRUG-basierte Sanierung kein Unzuverlässigkeitsmerkmal darstellt, sofern eine positive Fortbestehensprognose besteht.
  • Überarbeitung Kriterium „Unternehmen in Schwierigkeiten“: Im Zusammenhang mit dem Gewerbe-/Vergabe- aber auch dem EU-Beihilferecht ist das UiS-Kriterium unter dem Aspekt einer vorwärtsgerichteten Viabilität statt rein historischer Finanzkennzahlen zu überarbeiten. Eine zusätzliche Investitionsorientierung von Beihilfen auf zukunftswirksame Sanierungs-Capex/Transformation anstatt zur Deckung von laufenden Verlusten würde die wirtschaftliche Wirkung erhöhen und die Vereinbarkeit mit EU-Fiskalregeln erleichtern.
  • Anpassung der Sanierungsklausel: Aktuell gehen bei einem Einstieg neuer Investoren steuerliche Verlustvorträge verloren. Notwendig ist eine praxisnähere Ausgestaltung, damit frisches Kapital nicht durch den Wegfall von Steuervorteilen „bestraft“ wird.
  • Sicherung und Ausweitung der Warenkreditversicherer (WKV)-Deckung: Nicht nur in makroökonomischen Schocksituationen, sondern auch in volkswirtschaftlich relevanten Branchen sollte der Staat einen Teil des Ausfallrisikos (z. B. eine Top-Slice-Garantie) übernehmen, wenn der Versicherer die Limite trotz Krisensymptomen aufrechterhält. Da dies beihilferechtlich problematisch sein könnte, sollten zumindest die Sanierungslimite der WKVs und somit die Zahlung des Schuldners an den Lieferanten im Falle des Scheiterns einer Sanierung anfechtungsfest gestellt werden.

Fazit: Distressed M&A hilft in der aktuellen Wirtschaftslage, Unternehmenswerte zu sichern und Produktivität zu steigern- sofern Sanierungen operativ konsequent umgesetzt werden. Dafür braucht es aktive Sanierungsinvestoren und bessere rechtliche Rahmenbedingungen, damit dringend benötigtes Kapital nicht behindert wird.