ESRS-konforme Nachhaltigkeitsberichte ab 2024
Die Corporate Sustainability Reporting Directive setzt voraus, dass Unternehmen ESG-Informationen entlang ihrer gesamten Wertschöpfungskette offenlegen. Daher müssen sich auch Unternehmen, die nicht direkt von der CSRD betroffen sind, mit dem Thema der Nachhaltigkeitsberichterstattung beschäftigen. Die ersten ESRS-konformen Nachhaltigkeitsberichte müssen im Jahr 2024 veröffentlicht werden. Dementsprechend sollte sich jedes von der CSRD betroffene Unternehmen die Frage stellen, ob es schon ausreichend auf die Umsetzung der neuen EU-Richtlinien vorbereitet ist.
Neue Themen in der Nachhaltigkeitsberichterstattung
Zusätzlich zu allgemeinen Angaben erfordern die ESRS themenspezifische Offenlegungen in den Bereichen Umwelt, Soziales und Governance. Die allgemeinen Angaben folgen der Struktur der „Taskforce for climate-related financial dislcosure“ (TCFD) und des „International Sustainability Standard Board“ (ISSB). Sie umfassen Governance, Strategie und Management von Auswirkungen sowie Risiken und Chancen. Die themenspezifischen Standards wurden auf Bereiche ausgeweitet, mit denen nur wenige Unternehmen im Rahmen ihrer bisherigen Reportings in Berührung gekommen sind: Zusätzlich zu Themen wie Klimaanpassung und -abschwächung wird die Offenlegung von Aspekten wie Biodiversität und Kreislaufwirtschaft gefordert. Vielfältige soziale Themen, wie der Umgang mit Arbeitnehmenden („own workforce und workers in the value chain“) und die Zusammenarbeit mit lokalen Gemeinden, sind ebenfalls Teil der Social Standards der ESRS. Darüber hinaus beschäftigt sich der Governance Standard der ESRS mit der Offenlegung von internen Kontrollsystemen und Risikomanagementsystemen.
Diese erhebliche Ausweitung der Berichterstattung führt zur obligatorischen Offenlegung von mehr als 150 qualitativen und quantitativen Leistungsindikatoren (KPIs). Sie erfordern die Zusammenarbeit mit Stakeholdern in der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette von Unternehmen.
Grundlagen zur Einhaltung der CSRD schaffen
Darüber hinaus verpflichten die ESRS die Unternehmen, ihr Reporting zum Thema Nachhaltigkeit als Teil des Lageberichts zu veröffentlichen, unabhängig von einem Externen prüfen zu lassen und die doppelte Wesentlichkeit („double materiality“) zu beachten. Aufgrund dieser umfangreichen und strengen Vorschriften werden viele Unternehmen durch die CSRD vor erhebliche Herausforderung gestellt. Die Unternehmen sollten also zügig handeln, um die Grundlagen zur Einhaltung der CSRD schnellstmöglich zu schaffen.
Um sicherzustellen, dass wir jedes Unternehmen auf dem Weg zur CSRD-konformen Nachhaltigkeitsberichterstattung umfassend unterstützen können, haben wir die Aktualisierungen der ersten ESRS-Entwürfe durchgehend verfolgt. Im Rahmen einer eingehenden Analyse dieser Aktualisierungen haben wir festgestellt, dass die Zahl der im Rahmen der Offenlegungspflicht erforderlichen Datenpunkte leicht reduziert wurde. Dennoch sind die Standards nicht weniger anspruchsvoll geworden.
Definition der doppelten Wesentlichkeit wurde aktualisiert
Die offensichtlichste Änderung betrifft die Struktur der Standards, da der ESRS „Governance, risk management and internal control“ nicht mehr separat ist, sondern in die übergreifenden Standards integriert wurde. Als Teil der neuesten ESRS wurde die Definition der doppelten Wesentlichkeit aktualisiert und ist nun an die Offenlegungsrahmen der ISSB und der „Global Reporting Initiative“ (GRI) angepasst. Außerdem wurden die Grundsätze für die Informationsqualität an die Merkmale des ISSB angepasst.
Ansprechpartner:
Dr. Jan-Hendrik Gnändiger
Partner, Head of Risk & Compliance Services
Profil
Johann Schnabel
Partner, Audit, Head of Accounting & Process Advisory
Profil