Artikel aus dem Handelsblatt Journal RESTRUKTURIERUNG vom 15.05.2025
Viele Unternehmen sind lange dank eines überwiegend guten Konjunkturklimas gewachsen, organisch und durch Zukäufe, ein breit aufgestelltes Portfolio versprach Rentabilität und Sicherheit. Das gegenwärtige Marktumfeld trübt sich indes deutlich ein, national und international. Risiken und Bedrohungen allerorten.
Carve-out als Krisenretter
Ein Werkzeug für die frühzeitige Risikosteuerung ist der Carve-out: Durch die rechtliche und operative Trennung von Problemgeschäften kann ein Unternehmen von solchen Entwicklungen unabhängig werden, die das Zeug haben, mittel- bis langfristig das gesamte Unternehmen (weiter) in die Krise zu stürzen. Wichtig ist dabei, dass sich der Carve-out nicht als Bumerang erweist. Die abzuschottenden Unternehmensbereiche müssen frei von Nachhaftungsansprüchen oder Regress gleich welcher Art abgetrennt werden. Dafür ist die jedenfalls mittelfristige Lebensfähigkeit des verselbständigten Geschäftsbereichs zu sichern. Diesen Erfolgsfaktor gilt es frühzeitig anzulegen, der Carveout ist von der Zukunft des Problemgeschäfts her zu denken.
Für diese Zukunft gibt es im Wesentlichen drei Wege: Den Verkauf eines herausgelösten Geschäftsbereichs mit dem Ziel, dass der Erwerber dem (einstigen) Problemgeschäft durch Kompetenztransfer oder Synergieeffekte zu neuem Wert und Wachstum verhelfen mag, einfach, weil er es besser kann. Zweitens kommt ein „Stand-alone-Business“ in Betracht, etwa, wenn das Management die maßgeblichen Stellschrauben kennt und selbst in eigener Verantwortung umstellen will. Drittens kann ein Problemgeschäft auch als separierte Konzerngesellschaft fortgeführt werden, sei es nach einem Insolvenzverfahren, vielleicht nach der Sanierung einstweilen geschützt durch ein befristetes oder gar flexibles Patronat.
Ganzheitliche Beratung ist notwendig
Allen Szenarien immanent ist die gekonnte Entflechtung der Haftung. Sie grenzt ab zwischen Gläubigerschutz auf der einen und Abschottung von möglichen zukünftigen Risiken auf der anderen Seite. Geeignete Lösungen sind kompliziert, aber möglich mit der vereinten Expertise aus Strategie, vertieftem Verständnis für die „Carve-out Financials“ und operativer Trennungskompetenz, grenzübergreifender Steuergestaltung und (internationaler) Rechtskunde insbesondere im Insolvenz-, Gesellschafts- und Sanierungsarbeitsrecht. Meist geht es um grenzübergreifende Restrukturierungsprojekte, wenn z.B. wie in einem laufenden Mandat ein kriselnder Geschäftsbereich eines Konzerns über drei Kontinente und zig Länder verteilt ist. Recht allein reicht nicht mehr, es braucht die kombinierte Kraft der ganzheitlichen Beratung.
