Die Umstellung von PFAS-haltigen auf fluorfreie Geräte ist mit dem Beschluss der EU-Kommission nicht mehr wie bisher eine umweltfreundliche Option, sondern ein verpflichtender Schritt. Während für Betreiber nun Klarheit herrscht, lauern gleichzeitig nicht nur wegen der Komplexität der Verordnung Unwägbarkeiten und Risiken im Rahmen der gegebenen Übergangsfristen.
Worum geht es überhaupt?
PFAS, per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen, wurden jahrzehntelang wegen ihrer wasser-, fett- und schmutzabweisenden Eigenschaften und ihrer extremen Hitzebeständigkeit in zahlreichen Produkten eingesetzt – darunter beschichtete Pfannen, Lebensmittelverpackungen, Outdoor-Kleidung und auch Feuerlöschschaum. PFAS wurden ab den 1940er Jahren in der Industrie und seit den 1970er Jahren in Feuerlöschmitteln eingesetzt. PFAS verliehen dem Löschschaum eine sehr hohe Wirksamkeit bei Flüssigkeitsbränden (Brandklasse B). Doch inzwischen ist klar: PFAS sind kaum abbaubar, reichern sich in Umwelt und Körper an und können ernsthafte Krankheiten wie Krebs, Leber- und Hormonstörungen verursachen. Als „Ewigkeitschemikalien“ wurden sie weltweit bereits im Grundwasser, in Lebensmitteln und im Blut nachgewiesen. Schaumlöschmittel gelten als relevante Quelle für die PFAS-Umweltbelastung, weil sie im Rahmen von Einsätzen und Übungen leicht in Böden, Gewässer oder die Kanalisation gelangen.
Seit 2009 reguliert die Europäische Union schrittweise verschiedene PFAS in Feuerlöschmitteln. Bisher waren zunächst verschiedene Untergruppen dieser fluorhaltigen Stoffe betroffen. Mit dem nun beschlossenen Komplettverbot in Löschschäumen macht die EU ernst und stoppt das Ausweichen auf andere Fluorverbindungen. Unabhängig davon halten die Diskussionen rund um breitere PFAS-Restriktionen für andere Alltagsprodukte und Anwendungen weiter an.
Was bedeutet das für Betreiber von Feuerlöschern?
Für Betriebe heißt das: Wer noch PFAS-haltige Feuerlöscher besitzt, sollte dringend auf fluorfreie Alternativen umsteigen. Auch wenn die Übergangsfristen bis Ende 2030 reichen, steigen die Risiken für Betreiber nicht zuletzt wegen der komplexen Verordnung zwischenzeitlich enorm an. Wer die Übergangsfrist ausreizt, riskiert nicht nur Lieferengpässe und Entsorgungsprobleme, sondern auch rechtliche Konsequenzen bei unsachgemäßer Nutzung. Außerdem können zwischenzeitlich bereits unterschiedliche Einzeleinschränkungen für einzelne PFAS-Stoffgruppen greifen.
Das Inverkehrbringen von PFAS-haltigem Löschschaum in Feuerlöschern ist bereits ab Oktober 2026 verboten. Da es schon länger sichere fluorfreie Alternativen gibt und der Countdown für die PFAS-Verbote bereits läuft, müssen Kunden aktuell besonders aufmerksam sein und sollten keine PFAS-haltigen Löscher mehr kaufen. Im Zweifelsfall sollte eine fachkundige Beratung herangezogen werden.
Je näher das Ende aller PFAS-Löscher rückt, desto größer wird die Nachfrage nach PFAS-freien Feuerlöschern. Wer jetzt seine Geräte austauscht, kann Kosten sparen und umgeht eventuelle Lieferengpässe. Hinzu kommt die Herausforderung bei der Entsorgung fluorhaltiger Löschmittel
als Sondermüll. Diese ist sehr aufwendig und die Entsorgungskapazitäten sind bisher begrenzt. Erfolgt die Entsorgung nicht fachgerecht und wird sie nicht entsprechend dokumentiert, drohen letztlich auch dem Betreiber als Abfallverursacher empfindliche Strafen.
PFAS-Risiken und wie die Versicherungen dazu stehen
Ob bei einer Übung oder im Ernstfall: Beim Einsatz von PFAS-haltigen Löschmitteln besteht die Gefahr, dass Schadstoffe in die Kanalisation oder in Boden und Gewässer gelangen. Eine Sanierung verseuchter Böden und Gewässer ist schwierig bis unmöglich und die eventuell folgenden Schadenersatzforderungen können für Unternehmen in die Millionen gehen.
Wer möchte dieses Risiko tragen? Die Haftpflichtversicherer wohl eher nicht: Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat im Mai 2025 seinen unverbindlichen Musterbedingungen bereits eine neue Vertragsklausel hinzugefügt, mit dem Ziel, „das Risiko durch PFAS besser erkennen, kalkulieren und auf ein wirtschaftlich vernünftiges Maß begrenzen“ zu können. Mit dieser Klausel, die bei Bedarf in Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherungen sowie Umweltrisikoversicherungen ergänzt werden kann, können Versicherer Schäden durch PFAS grundsätzlich erst einmal ausschließen. Anschließend sollen sie dann mit den Kunden konkret vereinbaren, unter welchen Bedingungen Schäden durch bestimmte PFAS versichert werden können. Dass Versicherer bereit sind, dies für Feuerlöscher zu tun, für die es bereits fluorfreie Alternativen gibt, ist unwahrscheinlich.
Fluorfreie Alternativen sind verfügbar – und leistungsfähig
Deutsche Hersteller trag- und fahrbarer Feuerlöscher haben sich frühzeitig und proaktiv auf diese Veränderungen eingestellt, indem sie fluorfreie Alternativen entwickelt und erfolgreich eingeführt haben. Moderne fluorfreie Schaumfeuerlöscher stehen in ihrer Löschleistung den bisherigen fluorhaltigen Produkten in nichts nach. Sie sind für die Brandklassen A (Feststoffbrände) und B (Flüssigkeitsbrände) geeignet und erfüllen alle Anforderungen an einen sicheren, umweltfreundlichen und zukunftsfähigen Brandschutz.
Für alle Unternehmen heißt das: Es ist Zeit zu handeln. Denn, wer wartet, zahlt drauf. Und wer jetzt auf fluorfreie Löscher umstellt, schützt nicht nur Umwelt und Gesundheit, sondern auch den eigenen Betrieb vor unnötigen Kosten und rechtlichen Risiken. Denn eines ist gewiss: PFAS gehören nicht in unsere Betriebe – und schon gar nicht in unsere Umwelt.