PFAS-Risiken: „Die Einschläge kommen näher“

PFAS-Experte Nils Hellberg vom GDV glaubt daran, dass die Risiken um die Ewigkeitschemikalien beherrschbar bleiben können, wenn Versicherer mit Unternehmen und Maklern „an einem Strang ziehen“. Wie das aussehen könnte, erklärte er auf dem Euroforum „Jahrestagung Haftpflicht 2025“. Der Trend zu immer höheren Schadenersatzurteilen in den USA bereitet dem Fachmann Sorge – auch mit Blick auf Deutschland. Derweil versichern die Underwriter Lucas Beckmann (Munich Re) und Thomas Ranke (HDI Global), dass es nach wie vor keine pauschalen Ausschlüsse gebe.

„Es gibt keinen Organismus mehr auf der Welt, der nicht PFAS in sich trägt“, sagte Lucas Beckmann, Chief Underwriting Officer Casualty Global Clients Lloyds and Bermuda von der Munich Re. Beckmann bestätigte auf dem Euroforum „Jahrestagung Haftpflicht 2025“, dass PFAS das Potential hat, höhere Versicherungsschäden zu verursachen als Asbest. Diese Prognose ist nicht neu, seit Jahren gehen Experten davon aus, dass PFAS für die Branche teurer als Asbest wird.

Bisher gibt es in Firmenhaftpflichtverträgen laut Beckmann nur PFAS-Ausschlüsse für Hersteller. „Alle anderen Industriekunden werden angesprochen, wie sie mit dem Thema umgehen. Einen allgemeinen Ausschluss gibt es nicht.“ Das bestätigte auch Thomas Ranke, Head of Underwriting Liability Germany bei der HDI Global. Der Industrieversicherer arbeitet aktuell mit einem risikobasierten Ansatz. „Wir gegen individuell vor und müssen von Jahr zu Jahr schauen“, sagte der Manager.

Vortrag von Lucas Beckmann, Chief Underwriting Officer Casualty Global Clients Lloyds and Bermuda von der Munich Re (Bildquelle: Euroforum Jahrestagung 2025)

Beim Branchenverband GDV rechnet man damit, dass es zu weiteren Verbotswellen kommt – es bleibe aber dabei, dass viele PFAS noch nicht richtig erforscht seien, sagte Nils Hellberg. Das wiederum erschwere es für die Versicherer, das Haftungspotenzial der Ewigkeitschemikalien adäquat zu kalkulieren im Hinblick auf Umwelt-, Personen- und Sachschäden, wie der Fachmann des GDV zu bedenken gab. Hellberg ist beim GDV als Leiter für eine ganz Reihe von Themen zuständig – das sind neben dem Haftpflicht-Bereich die folgenden: Kredit, Transport, Luftfahrt, Unfall, Rechtsschutz, Assistance und Statistik.

Heute ging es für ihn und sein Kölner Fachpublikum also um die Gruppe von mehr als 4.700 synthetischen Chemikalien, die für ihre wasser-, fett- und schmutzabweisenden Eigenschaften bekannt sind. Sie sind in zahlreichen Produkten des täglichen Lebens enthalten, darunter wasserabweisende Textilien, nicht haftendes Kochgeschirr, Lebensmittelverpackungen und Feuerlöschschaum. Sie sind nützlich, aber bergen auch erhebliche Schattenseiten. „Einige Stoffe sind nachweislich krebserregend und können die Organe beeinträchtigen“, sagte Hellberg, bei vielen Stoffen wisse man das aber schlicht nicht.

Den aktuellen Stand der wissenschaftlichen und politischen PFAS-Debatte fasste der GDV-Mann dann auch in einem launig, ernüchternden Satz zusammen: „Wir sind auch nicht schlauer als vorher.“ Was aber nicht heißen soll, dass die Versicherungsbranche trotz der allumfassenden Ratlosigkeit in Fatalismus verfallen muss. Den Versicherern rät der GDV gewissermaßen zu einer Flucht nach vorn, in Form eines „umfassenden Underwriting-Ansatzes“.

Dieser sieht unter anderem vor, dass PFAS-Stoffe, die vom Unternehmen mitversichert werden sollen, umfänglich erfasst werden. Dabei sei der offene Dialog mit der versicherungsnehmenden Wirtschaft entscheidend, betonte Hellberg.

Mit Blick auf die USA, wo PFAS bereits milliardenschwere Schadenzahlungen nach sich gezogen hat, erinnerte Hellberg beispielsweise an den Fall des US-Chemiekonzerns 3M aus dem Jahr 2023. Das Unternehmen zahlte Gemeinden in den USA rund 12,8 Mrd. Dollar, damit diese das durch Ewigkeitschemikalien belastete Grundwasser reinigen konnten. Ursache waren die im Löschschaum enthaltenen PFAS-Stoffe. Im selben Jahr einigte sich 3M mit den belgischen Behörden auf eine Vergleichszahlung von 571 Mio. Euro für eine Umweltsanierung. Damit sei aber nicht ausgeschlossen, dass Privatpersonen, die sich in ihrer Gesundheit verletzt sehen, Schadensersatzansprüche gegen 3M geltend machen können – „und das machen die auch“, fügte Hellberg hinzu.

Als besorgniserregend stuft der GDV-Experte auch eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs in Schweden ein. Das Gericht hatte bereits Personenschäden unterstellt, obwohl lediglich die PFAS-Konzentration im Grundwasser erhöht war und noch gar kein tatsächlicher Personenschaden eingetreten ist.

PFAS-Regelungen der Versicherer unterscheiden sich

Kurzum: „Die Einschläge kommen näher“, sagte Hellberg an das Kölner Fachpublikum gewandt. So hätten Fälle in Rastatt, Baden und Ansbach womöglich das Potenzial, Präzedenzfälle in Deutschland zu werden. „Möglicherweise sogar auch Massenschadenfälle, wenn hier Schadensersatzanspruch zugesprochen wird“, so der Fachmann.

Dass der Gesamtverband der versicherungsnehmenden Wirtschaft (GVNW) angesichts dieser Lage befürchtet, dass die Versicherer alle Haftpflichtansprüche, die auf PFAS oder auf PFAS enthaltende Substanzen oder Erzeugnisse zurückzuführen sind, pauschal von der Deckung ausschließen oder dies planen könnten, nannte Hellberg „nicht weiter verwunderlich“ – schickte aber sogleich eine kleine Entwarnung hinterher: „Das beobachten wir zum einen so nicht – und wenn es so wäre, würden wir das für grundfalsch halten.“

Vortrag von Nils Hellberg, Leiter Haftpflicht-, Kredit-, Transport-, Luftfahrt-, Unfall-, Rechtsschutzversicherung, Assistance, Statistik – Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (Bildquelle: Euroforum Jahrestagung 2025)

Beim GDV sehe und wisse man, dass zahlreiche Deckungen im Zusammenhang mit PFAS-Risiken betroffen seien, fuhr der Experte fort. Während die Versicherer etwa in den USA mit umfassenden Ausschlüssen arbeiten, agiere der deutsche Markt anders. So stellten sich die PFAS-Regelungen der hiesigen Versicherer sehr unterschiedlich dar, einheitliche Markttrends gebe es nicht. So kämen hierzulande neben Ausschlüssen, etwa auch geografische Begrenzungen zum Einsatz, der Fokus liege auf einer differenzierten Risikobetrachtung, so Hellberg. „Dafür wollen wir werben, dafür treten wir ein“, betonte der Verbandsrepräsentant.

Vor gut anderthalb Jahren hatte der GDV eine Projektgruppe ins Leben gerufen, der viele Naturwissenschaftler angehören, darunter etliche Chemiker, auch Erst- und Rückversicherer wirken mit. „Das Risiko müssen auch wir erst einmal vollumfänglich versuchen zu verstehen“, begründete Hellberg die Gründung der Gruppe. Aus dem Projekt soll ein Leitfaden hervorgehen, der den Mitgliedsunternehmen des GDV eine verbesserte Orientierung im Umgang mit PFAS-Risiken liefern soll.

Kein dezidiertes Krankheitsbild und keine einheitliche PFAS-Definition

Fluch und Segen zugleich ist, dass PFAS – anders als bei Asbest – bislang kein dezidiertes Krankheitsbild zugeordnet werden kann. So ist die Asbestose – umgangssprachlich Staublungenkrankheit genannt – kausal eindeutig auf den Gefahrstoff Asbest zurückzuführen. „Bei PFAS gibt es diese bestimmten Krankheitsbilder nicht“, sagte Hellberg. Entsprechend schwer sei es, die Kausalität nachzuweisen, wenn Personen beispielsweise mit Löschschaum in Berührung gekommen sind. Dass hiesige Versicherer aufgrund der womöglich unüberschaubaren Risiko-Dimensionen von PFAS pleitegehen könnten, glaubt Hellberg nicht – auch nicht mit Blick auf das historische Negativ-Beispiel Asbest, das die Branche viele Milliarden kostete. In Deutschland gelte ein anderes Haftungsrecht als in den USA, so Hellberg.

Vor dem Hintergrund, dass in der Branche aktuell diskutiert wird, eine PFAS-Klausel einzuführen, um Haftpflichtdeckungen einzuschränken, gab der GDV-Experte zu bedenken, dass PFAS dann „auf jeden Fall definiert werden muss“. Das liege daran, dass allein die Zahl der PFAS-Verbindungen immens sei – und praktisch täglich kämen neue dazu. „Hier muss man wissen, über was man spricht“, so Hellberg.

Beim Verband hält man die PFAS-Definition der OECD für geeignet, weil diese in der internationalen Wissenschaft und Fachwelt anerkannt sei. So stelle die Definition der OECD nicht ab auf Verwendung, Exponierung oder Verfahren im Zusammenhang mit PFAS ab, sondern auf die chemische Beschaffenheit, so Hellberg – sie sei insofern „klar und eindeutig“.

Nun gehe es im Dialog mit der versicherungsnehmenden Wirtschaft darum, zu überlegen, für welche Segmente solch eine Klausel überhaupt eine Rolle spielen könne, so der Experte weiter. Im Fokus stünden dabei Hersteller und Unternehmen, die PFAS weiterverarbeiten, aber auch Flughafenbetriebe, Wasserversorger oder Abfalldeponierer. Der Handel, der zum Beispiel mit Kleidungsstücken zu tun habe, in denen PFAS verarbeitet sei, sehe er hingegen nicht als betroffen an. „Da fehlt mir die Fantasie, irgendwelche Exponierungen herzustellen“, so Hellberg.

Gleichwohl unterliege es dem Dialog zwischen versicherungsnehmender Wirtschaft, Versicherern und Maklerschaft, zu erörtern, welche Deckungen betroffen seien könnten, führte Hellberg aus – etwa das Betriebs-, das Produkt- oder auch das Exportrisiko mit speziellem Blick auf die USA.

Sollten gesundheitsschädliche PFAS-Verbindungen festgestellt werden, so könne der Versicherer zum Beispiel bei seinem Kunden kritisch nachfragen und sich erklären lassen, warum der Betrieb denn keine Substituierung bisheriger PFAS-Stoffe vorgenommen bzw. dies versucht habe.

Letztlich wollten alle Akteure im Markt das gleiche, appellierte Hellberg an die Zuhörer – „einen risikobasierten Ansatz, um das zu versichern, was geht“. Er glaube, dies könne gelingen, wenn alle bereit seien, „an einem Strang zu ziehen“ und Informationen zu teilen – sonst regele es der Gesetzgeber. „Und zwar so, wie er möchte.“ Ob darin noch Platz sei für den risikobasierten Ansatz der Branche, müsse man dann sehen.

Diskutiert wurde im Verlauf der Veranstaltung, ob PFAS-Schäden nicht als ein allgemeines Lebensrisiko gelten sollten. „Das ist wohl der Fall, wenn es sogar schon in der Antarktis PFAS regnet“, meinte etwa der Moderator Marc Surminski von der Zeitschrift für Versicherungswesen (ZfV). Das Expertenforum war sich aber einig, dass trotzdem wohl weiterhin Klagen erhoben werden würden.

Industrieller Haftpflichtversicherungsmarkt wird „weicher“

Hinsichtlich der allgemeinen Preisentwicklung im industriellen Haftpflichtversicherungsmarkt waren sich die Experten ebenfalls einig, dass er bald „weicher“ werden dürfte. „Der D&O-Markt ist schon „weich“, beim Haftpflichtmarkt dauert es noch etwas“, sagte Versicherungsmanager Beckmann. Immerhin wären derzeit die Deckungslimits schon stabil. Demgegenüber beklagte ein Vertreter der versicherungsnehmenden Wirtschaft, dass es für die Pharma- und Chemie-Industrie weiterhin nicht genügend Kapazitäten geben würde. Das gelte zudem für planende Ingenieure. 

Die neue digitale Plattform, Open Risk Data (ORD), wird vom HDI Global unterstützt. Manager Ranke verwies darauf, dass das Wesentliche an der Initiative des Gesamtverbandes der versicherungsnehmenden Wirtschaft (GVNW) ein gemeinsamer Datenstandard für Industrieversicherer und Makler wäre. „Beim digitalen Austausch haben wir Versicherer noch einige Hausaufgaben vor uns“, so Ranke selbstkritisch.  Für Künstliche Intelligenz-Hersteller oder Anwender gibt es derzeit keine Ausschlüsse in der Haftpflichtversicherung. Hier waren sich alle Experten auf der Tagung einig. Doch die Entwicklung ist rasant und berge künftig wohl hohe Risiken.

Titelbild: Nils Hellberg (GDV), Thomas Ranke (HDI Global), Lucas Beckmann (Munich Re) (Bildquelle: Euroforum Jahrestagung #Haftpflicht2025)