Neues Gesetz zur Restkreditversicherung: Studie offenbart geteilte Meinung der Kundschaft

Ein neues Gesetz schreibt eine siebentägige Wartefrist zwischen dem Abschluss eines Darlehens und der Restschuldversicherung vor. Dass das die Meinungen der Kreditnehmer:innen spaltet, zeigt eine aktuelle Studie von AXA Partners.

Ob ein plötzlicher Jobverlust, eine schwere Krankheit oder ein Todesfall: Für viele Menschen kann eine unvorhersehbare Wendung im Leben zu einer enormen finanziellen Herausforderung oder gar in den Ruin führen. Insbesondere dann, wenn die Betroffenen sich gerade mit einem Kredit den Traum vom Eigenheim verwirklicht oder ein neues Auto gekauft haben.

Um solche Schulden im Falle von unvorhergesehener Arbeitslosigkeit, Krankheit, Unfall oder Tod abzusichern, gibt es die Restkreditversicherung (RKV). Sie versichert die noch ausstehenden Kreditraten. Eine aktuelle Studie von AXA Partners zeigt, dass die RKV für die 500 online befragten Kreditnehmer:innen eine wichtige Sicherheitsmaßnahme ist, um unvorhersehbare Lebensereignisse abzufedern und die finanzielle Belastung in Krisenzeiten zu minimieren. Für die Hälfte der Befragten sind emotionale Gründe die wichtigsten Abschlussmotivation (30,2%) – noch vor einem verpflichtenden Abschluss für die Kreditvergabe (17%) oder besseren Kreditkonditionen (12,3%).

Zu hohe Kosten und mangelnde Informationen als Abschlusshürden

Dabei ist die RKV auch unter Nicht-Versicherten bekannt. Doch gegen den Abschluss der Versicherung sprechen häufig zu hohe Kosten (34,7%), unzureichende Informationen (23,5%) und die eigene finanzielle Stabilität (16,4%) – und das, obwohl sich über die Hälfte der Befragten nicht ausreichend gegen Gesundheits-, Finanz und Krisenrisiken geschützt fühlen. 40 Prozent der Befragten ohne Einkommensschutz kannten das Versicherungskonzept gar nicht. Der Einkommensschutz schließt in Versicherungsfällen wie unverschuldeter Arbeitslosigkeit oder schwerer Krankheit die entstehende Einkommenslücke. Bei denen, die das Konzept kannten, sprachen die zu erwartenden Kosten, ein als zu gering empfundenes Risiko oder mangelnde Informationen gegen einen Abschluss. Durch die neue Gesetzgebung steigt die Bedeutung des Einkommensschutzes als Alternative zur Restkreditversicherung.

Gesetzesänderung polarisiert

Künftig wird sich der Versicherungsabschluss der Restkreditversicherungen durch die neue Gesetzgebung erheblich verändern. In der gängigen Branchenpraxis haben Finanzinstitute und Versicherer den Darlehens- und Versicherungsabschluss oft gekoppelt. Das zeigt auch die Umfrage: 87 Prozent der Befragten haben ihre RKV zusammen mit dem Kredit abgeschlossen, meistens direkt bei der Bank oder dem Händler. Der Gesetzgeber sieht nun ab dem 1. Januar 2025 eine siebentägige Wartefrist zwischen dem Abschluss eines Darlehens und diesem der Restkreditversicherung vor. Die als Verbraucherschutzmaßnahme gedachte „Cool-off-Phase“ polarisiert laut Umfrage durchaus bei den Kreditnehmer:innen: Viele Befragte erwarten durch diese Maßnahme Mehraufwand und fühlen sich entmündigt. So empfindet gut jede:r Vierte von 500 Befragten die neue Gesetzgebung als negativ (23%), da der Hintergrund für die neue Regelung unklar ist und zusätzliche Arbeit durch den separaten und nachträglichen Versicherungsabschluss entsteht. Gut jede:r Dritte empfindet die neue Gesetzgebung als positiv (35 %), da dadurch mehr Bedenkzeit und Zeit zu weiterer Information vor dem Versicherungsabschluss bleibt.

Neues Gesetz als Katalysator der digitalen Transformation

Fest steht, dass Banken und Versicherungen angesichts der Gesetzesänderung ihre Customer Journey neu denken müssen. Um auch mit der neuen Cool-off-Periode einen effektiven Einkommens- und Schuldenschutz anzubieten, müssen Anbieter die Hürden beim nachträglichen Versicherungsabschluss auf ein Minimum senken und die Sorgen vor einem Mehraufwand so schnell ausräumen. Auch gilt es für Versicherer, die eigenen Kontaktkanäle zu überdenken, denn persönliche Beratung ist den Befragten nach wie vor sehr wichtig – den Weg in die Bank würden sich viele aber gern sparen. Immerhin bevorzugt fast jede:r zweite Befragte einen rein digitalen Abschlussprozess (47%). Deutet die Branche die Zeichen also richtig, kann sich die Gesetzgebung als starker Katalysator für die digitale Transformation erweisen. Das große Optimierungspotenzial für die eigenen Abschlussprozesse muss sie aber selbst nutzen. Und auch neue Produktkategorien gewinnen durch die Reform an Bedeutung: So kann es sich für Versicherer künftig durchaus lohnen, den Einkommensschutz stärker in den Fokus zu nehmen. Dieses Modell ist zwar (noch) weniger bekannt, aber dennoch eine starke Alternative zur derzeit eher negativ behafteten Restkreditversicherung. Ein Drittel der Befragten würde jedenfalls beide abschließen.