LIABILITY MANAGEMENT EXERCISES

In einem Umfeld steigender Refinanzierungsbedarfe, begrenzter Kreditverfügbarkeit und hohen Zinsniveaus rücken sogenannte Liability Management Exercises (LMEs) zunehmend in den Fokus von Darlehensnehmern und ihren Gesellschaftern (z.B. Private Equity Investoren), Private-Credit-Lendern und Restrukturierungsberatern. Während diese Instrumente in den USA und einigen europäischen Staaten, wie zum Beispiel Frankreich und Großbritannien, längst etablierte Gestaltungsinstrumente sind, wächst auch im deutschen Markt das Interesse – insbesondere bei Private-Equity Portfoliounternehmen mit komplexen Kapitalstrukturen. Dabei sollen solche Vorhaben möglichst außergerichtlich umgesetzt werden – denn dieses Vorgehen ist für alle Beteiligten einfacher, schneller und günstiger.

WAS IST EIN LME?

LMEs bezeichnen außergerichtliche Transaktionen zur Umstrukturierung oder Verlängerung bestehender Finanzverbindlichkeiten und/oder zur Aufnahme neuer Mittel. Oft werden Erlaubnisse in den bestehenden Finanzierungsverträgen genutzt, um die Kapitalstruktur anzupassen. Dazu können die Gewährung neuer Kreditlinien, die Gewährung zusätzlicher Sicherheiten oder die Neuordnung von (vertraglichen, zeitlichen oder strukturellen) Vor- und Nachrängen gehören.

Dabei sollen bestehende oder neue Kreditgeber durch geeignete Anreize (etwa höhere Rangstellung, Gebühren oder sonstige verbesserte Kreditbedingungen) zur Teilnahme motiviert werden. Durch Instrumente wie neue vorrangige Kredite (Priming Debt) oder das gezielte Einbringen freier Vermögenswerte in Zweckgesellschaften, welche dann beliehen werden, sollen die erforderlichen Mehrheitsschwellen im bestehenden Finanzierungregime erreicht werden.

DER DEUTSCHE RECHTSRAHMEN – KOMPLEXITÄT ERFORDERT VORBEREITUNG

Im deutschen Markt stoßen solche Transaktionen auf gesellschaftsrechtliche und insolvenzrechtliche Besonderheiten, die sorgfältig adressiert werden sollten. Das betrifft vor allem:

Governance & Business Judgment Rule

Die Geschäftsführung einer GmbH oder der Vorstand einer AG unterliegen der Pflicht, eine informierte und gut begründete Entscheidung zu treffen. Dies bedeutet, dass eine Abwägung der bestehenden Finanzierungsalternativen und ein Abgleich mit der Unternehmensplanung, welcher in bestimmten Situationen durch ein IDW S6-Gutachten oder eine Unternehmensbewertung (Independent Business Review, IBR) unterstützt werden kann, zu erfolgen hat. Ebenso sollte dokumentiert werden, warum die LME die wirtschaftlich sinnvollste Option darstellt.

Dies erlaubt der Geschäftsführung, sich auf den Schutz der Business Judgement Rule (§ 93 AktG) zu berufen und entspricht im Wesentlichen dem Vorgehen von Geschäftsleitern in

anderen Jurisdiktionen – insbesondere, wenn Kapitalstrukturen grundlegend angepasst werden sollen oder unerwünschte neue Risiken (etwa Gläubigerstreitigkeiten) entstehen.

Kapitalerhaltung und Zahlungen an Gesellschafter

Für aufsteigende Wertverschiebungen (z.B. Ausschüttungen) oder aufsteigende Garantien oder Sicherheiten für Verbindlichkeiten (sog. Upstream Guarantees bzw. Security) gelten jedoch strikte rechtliche Grenzen. Um diese rechtlichen Vorgaben zu beachten, kann die Transaktion im Einzelfall ggf. über ausländische Zweckgesellschaften (SPVs), die Nutzung von Sale-and-Lease-back-Modellen oder den Abschluss von Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträgen, welche Ausschüttungen erlauben, strukturiert werden.

SCHUTZ VOR NEGATIVSZENARIEN UND INSOLVENZRISIKEN

Auch aus Sicht von Kreditgebern müssen LMEs sorgfältig strukturiert sein, um Risiken zu begrenzen:

Anfechtungsrisiken

Um Rückforderungsansprüche im Insolvenzfall (z. B. nach § 135 InsO) zu vermeiden, sollten etwa „Drop-down“-Transaktionen zum Marktwert erfolgen und als echter Verkauf strukturiert sein. Auch die Bestellung neuer Sicherheiten kann bei bereits bestehender Krisensituation anfechtungsrelevant sein. Um Anfechtungsrisiken generell zu minimieren, ist mithin eine detaillierte Planung erforderlich, welche unter Umständen durch ein IDW S6-Gutachten oder ein IBR gestützt werden kann. Auch hier entspricht das Vorgehen im Wesentlichen dem, was man auch in anderen Jurisdiktionen erwarten würde.

Gläubigerhaftung & Nachrangrisiken

Wenn Kreditgeber Einfluss auf Geschäftsführung oder die gesellschaftsrechtliche Struktur nehmen, besteht das Risiko der nachträglichen Haftung oder des Nachrangs im Insolvenzverfahren. Dies gilt insbesondere, wenn eine Teilhabe von Kreditgebern an positiven Entwicklungen des Eigenkapitals vereinbart und diese mit gesellschafter-ähnlichen Mitwirkungs- und Informationsrechten kombiniert wird. Der wirksamste Schutz in solchen Konstellationen ist neben der Strukturierung über eine ausländische Holdinggesellschaft oder SPV ein IDW S6-Gutachten, das belegt, dass die Maßnahme Teil eines tragfähigen Sanierungskonzepts ist.

TIMING EINES LME

Ein zentrales Element für den Erfolg von LMEs ist das Timing. Dieses ist einer der Faktoren in der Analyse der Gesellschaft, ob eine Transaktion im Interesse der betroffenen Gesellschaft ist und ein (wahrscheinlich) besseres Ergebnis liefern wird als die verfügbaren Alternativen. Aus diesem Grund muss die umsichtige Planung die Pflichten zur Insolvenzantragstellung (§ 15a InsO) der Geschäftsführung mit berücksichtigen.

FAZIT

Liability Management Exercises bieten – bei strategischer Planung und sorgfältiger Umsetzung – eine attraktive Möglichkeit, Kapitalstrukturen frühzeitig und außergerichtlich zu optimieren. Sie ermöglichen es Unternehmen, Restrukturierungen gläubigerfreundlich und wirtschaftlich sinnvoll zu realisieren. Der deutsche Markt steht dabei noch am Anfang, hat aber – wie erste Transaktionen zeigen – das Potenzial, dass sich LMEs etablieren.

Voraussetzung ist jedoch ein gutes Verständnis der rechtlichen Rahmenbedingungen, eine saubere Prozessdokumentation und eine umsichtige Planung und Implementierung. Dann kann die außergerichtliche finanzielle Restrukturierung mittels einer LME der Weg in die richtige Richtung sein – für Unternehmen, Gläubiger und Investoren.