Klare Leitplanken für Kredite, mehr Schutz für Verbraucher

Ab November gelten die neuen Verbraucherkreditregeln. Sie sollen Verbraucher besser vor Überschuldung schützen und für klare, verlässliche Regeln im Kreditmarkt sorgen. Was genau sich ändert – und welche Rolle die SCHUFA dabei spielt.

Mit dem Beschluss zur Umsetzung der neuen EU-Verbraucherkreditrichtlinie des Bundestags ist der gesetzliche Rahmen für mehr Verbraucherschutz bei Kreditgeschäften in Deutschland gesetzt. Die neuen Regelungen gelten ab dem 20. November und bringen insbesondere für bislang wenig regulierte Angebote wie Buy Now Pay Later, Kleinkredite oder zinsfreie Zahlungsaufschübe spürbare Veränderungen.

Eine SCHUFA-Studie zeigt: Statt eines größeren Kredites bei der Bank nutzen heute immer mehr Menschen kurzfristige und kleinere Kredite oder Buy-Now-Pay-Later-Angebote direkt beim Händler. Knapp jeder dritte Deutsche nutzt BNPL-Angebote – und fast jeder Zweite (44 Prozent) hat nach eigener Angabe mindestens eine Bezahlfrist versäumt und Mahngebühren zahlen müssen.

Was sind die wichtigsten Änderungen für Verbraucher?

Bislang unregulierte Kreditformen werden in die Regelungen zu Verbraucherkrediten einbezogen. Dazu zählen Kleinkredite unter 200 Euro, Kredite mit einer kürzeren Laufzeit als drei Monaten, unentgeltliche Kredite und der Kauf auf Rechnung, sofern ein Zahlungsdienstleister als Dritter in den Prozess eingebunden ist und ein Darlehen, einen Zahlungsaufschub oder eine sonstige Finanzierungshilfe gewährt. Damit werden auch BNPL-Angebote in die Verbraucherschutzvorschriften für Kreditverträge einbezogen.

Zukünftig bedeutet das: Verbraucher dürfen nur dann einen Kredit erhalten oder Kauf auf Rechnung nutzen, wenn eine Kreditwürdigkeitsprüfung erfolgt. Dabei wird verlangt, dass Unternehmen nicht nur die Vertragsbeziehung zu ihrem Kunden berücksichtigen, sondern auch, ob sich für den Kunden darüber hinaus Überschuldungsrisiken ergeben könnten. Das kann z. B. dann der Fall sein, wenn eine Person auch bei anderen Unternehmen laufende Kredite hat oder es bei anderen Unternehmen Kredite gibt, die nicht ordnungsgemäß bedient werden. Es geht also um ein möglichst umfängliches Bild zur Einschätzung der Kreditwürdigkeit einer Person.

Welche Rolle spielt die SCHUFA bei der Verbraucherkreditrichtlinie?

Ziel der SCHUFA ist es, ihre Vertragspartner bei der Umsetzung der neuen regulatorischen Anforderungen bestmöglich zu unterstützen. Die SCHUFA möchte ihre Kunden mit geeigneten Bonitätsinformationen dabei unterstützen, den regulatorisch vorgesehenen Überschuldungsschutz und wirtschaftliche Teilhabe auch bei Rechnungs- und Ratenkauf effizient in Einklang zu bringen.

Deshalb arbeitet die SCHUFA mit Blick auf die neue Verbraucherkreditrichtlinie an einer BNPL-Lösung. Ziel dieser Lösung ist es, den Überschuldungsschutz für die Menschen zu verbessern und gleichzeitig wirtschaftliche Teilhabe zu ermöglichen.

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