BNetzA wird zentrale Aufsichtsbehörde für KI
Der Entwurf sieht vor, dass die Bundesnetzagentur (BNetzA) künftig die Hauptaufsicht über KI-Systeme übernimmt – überall dort, wo keine spezielle Fachaufsicht zuständig ist (z. B. das Kraftfahrt-Bundesamt im Verkehrsbereich). Damit fällt auch der Einsatz von KI am Arbeitsplatz – etwa bei Bewerbungsverfahren oder der Leistungsüberwachung – in den Aufgabenbereich der BNetzA. Die BNetzA soll zudem zentrale Anlaufstelle für Fragen zur Anwendung der KI-Verordnung werden – sowohl innerhalb Deutschlands als auch gegenüber der EU.
Bereits seit 2025 hat die BNetzA in der Praxis diese Rolle übernommen:
- Im Juni 2025 veröffentlichte sie ein Hinweispapier zur vorgeschriebenen KI-Kompetenz.
- Im Juli 2025 richtete sie einen KI-Service Desk als zentrale Beratungsstelle für Unternehmen ein.
Weitreichende Befugnisse der BNetzA
Die BNetzA erhält umfangreiche Rechte, um die Einhaltung der KI-Verordnung zu überwachen. Sie darf unter anderem:
- Unterlagen, technische Informationen und Nachweise über KI-Systeme anfordern,
- Maßnahmen anordnen, um unzulässigen KI-Einsatz zu stoppen,
- und Bußgelder verhängen.
Verstöße gegen die KI-Verordnung gelten künftig als Ordnungswidrigkeiten. Auch Unternehmen selbst (juristische Personen) können direkt mit Bußgeldern belegt werden – nicht nur einzelne Verantwortliche.
Erweiterter Hinweisgeberschutz
Das Hinweisgeberschutzgesetz soll erweitert werden. Künftig sind auch Verstöße gegen die KI-Verordnung meldefähig. Unternehmen müssen ihre internen Meldestellen und Prozesse deshalb um KI-bezogene Themen ergänzen, etwa:
- unzulässige KI-Praktiken,
- Mängel bei Hochrisiko-Systemen,
- Verstöße gegen Transparenzpflichten.
KI-VO und Sozialdatenschutz
Der Entwurf stellt klar, dass die KI-Verordnung auch für Sozialdaten gilt. Dazu wird § 35 Abs. 2 SGB I angepasst: Bei der Verarbeitung von Sozialdaten müssen künftig DSGVO und KI-Verordnung gemeinsam beachtet werden.
Rolle der BAuA
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin übernimmt künftig eine Koordinierungsfunktion auf EU-Ebene. Sie informiert die EU-Kommission und andere Mitgliedstaaten über schwerwiegende Vorfälle im Zusammenhang mit KI-Systemen. Diese Zuständigkeit ergibt sich aus ihrer bisherigen Rolle bei ähnlichen EU-Meldungen.
Fazit: Mehr Klarheit – aber auch mehr Pflichten
Der Gesetzentwurf bringt Rechtssicherheit, aber auch neue Anforderungen für Unternehmen. Arbeitgeber sollten ihre internen Compliance-Strukturen jetzt überprüfen. Dies umfasst insbesondere:
- Inventar aller eingesetzten KI-Systeme,
- klare Verantwortlichkeiten und Schulungskonzepte,
- Anpassung der Meldeprozesse und Datenschutzrichtlinien.
Wer frühzeitig handelt, reduziert Risiken und stärkt zugleich Vertrauen in den verantwortungsvollen KI-Einsatz im Unternehmen.