Geschäftsleitung in der Krise – Haftungsfallen durch proaktives Handeln vermeiden

Eine Unternehmenskrise fordert Geschäftsleiter in besonderem Maße und birgt erhebliche persönliche Haftungsrisiken. Die unmittelbaren wirtschaftlichen Auswirkungen der persönlichen Haftung können erheblich sein.

Artikel aus dem Handelsblatt Journal RESTRUKTURIERUNG von April 2026

Regressforderungen, Steuernachforderungen und strafrechtliche Konsequenzen drohen, wenn nicht rechtzeitig und zielgerichtet gehandelt wird. In Konzernstrukturen verstärken sich diese Risiken durch komplexe Verflechtungen, insbesondere durch Cash-Pooling-Systeme, Unternehmensverträge und Ansteckungseffekte durch die Krise anderer Konzerngesellschaften.

Die Haftung ist jedoch keine zwangsläufige Folge der Krise. Im Gegenteil: Ein proaktives Krisen- und Risikomanagement ist entscheidend für die Haftungsvermeidung. Die gesetzliche Pflicht zur Krisenfrüherkennung und zum Krisenmanagement nach § 1 StaRUG bildet den Ausgangspunkt. Die konkrete Ausgestaltung der Krisenfrüherkennung und des Krisenmanagements ist von der Größe und Komplexität des Unternehmens abhängig. Regelmäßig setzt sich die Krisenfrüherkennung aus einer Unternehmensplanung und der fortlaufenden Überwachung hinsichtlich fortbestandsgefährdender Entwicklungen zusammen. Die Pflicht der Geschäftsleiter zur Unternehmensplanung kann sich in diesem Zusammenhang von der Sicherung des Unternehmensfortbestands bis zur Pflicht zur Unternehmenstransformation wandeln. Business Continuity schließt Business Model Reinvention mit ein.

Business Continuity bedeutet auch Business Model Reinvention

Die Transformationspflicht ist keine isolierte Verpflichtung, sondern Teil der umfassenden Restrukturierungs- und Sanierungspflicht, die Geschäftsleiter in der Krise trifft. Sie reicht von der Analyse der Geschäftsmodellrobustheit über die strategische Neuausrichtung bis zur operativen Restrukturierung und Transformation des Geschäftsmodells. Bei alledem ist ein holistischer Blick unerlässlich, um die vorgenannten Risiken zutreffend zu identifizieren und zu bewerten und ein abgestimmtes Maßnahmenpaket zu ihrer Bewältigung zu entwickeln. Zukunftssicherung in Krisenzeiten ist die Kardinalpflicht der Geschäftsleitung. Risiken erkennen, Verantwortung übernehmen, Geschäftsmodell transformieren – so funktioniert modernes Krisenmanagement.

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Unternehmensstabilisierung ist eine Kardinalpflicht der Geschäftsleitung in der Krise.

Dr. Thorsten EhrhardPartner, Head of Corporate Law, PwC Germany
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