Neue gesetzliche Anforderungen nach NIS2-Gesetz, Ausblick auf KRITIS-DachG und weitere Regularien zur IT-Sicherheit
Aufgrund der vorgezogenen Wahlen konnten die parlamentarischen Verfahren zum NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz (NIS2UmsuCG) und zum Dachgesetz zur Stärkung der physischen Resilienz kritischer Anlagen (KRITIS-Dachgesetz) nicht abgeschlossen wurden. Beide Gesetzesvorhaben bleiben jedoch auf der Agenda und sind durch die neue Bundesregierung priorisiert. Denn zum einen ist die Umsetzungsfrist für die zugrunde liegenden EU-Richtlinien bereits zum 17. Oktober 2024 abgelaufen; was die EU zu Eröffnung von Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland veranlasst hat. Zum anderen ist die Lage der IT-Sicherheit in Deutschland gemäß Lagebericht des BSI weiter besorgniserregend. Es ist davon auszugehen, dass das NIS2-Gesetz Anfang 2026 in Kraft tritt und das laufende Gesetzgebungsverfahren in 2025 abgeschlossen wird. Ende Juli hat die neue Bundesregierung hierzu bereits einen Gesetzentwurf beschlossen, der einzelne spürbare Anpassungen im Vergleich zu den bisherigen Gesetzentwürfen mit sich bringt.
Durch den neuen gesetzlichen Rahmen ändern sich zum einen die Anforderungen an die IT-Sicherheit für betroffene Einrichtungen im Sektor Energie (z.B. Netzbetreiber, Betreiber von Erzeugungsanlagen und Lieferanten). Zum anderen verpflichtet das KRITIS-DachG erstmals die Betreiber kritischer Anlagen, Maßnahmen auch zur Sicherstellung der physischen Resilienz zu ergreifen. Unternehmen müssen sich nun mit den neuen Vorgaben befassen. Hierzu müssen sie zunächst ihre Betroffenheit ermitteln.
Erhalten Sie frühzeitig Antworten auf folgende Fragen:
- Wie erweitert sich der Kreis der Betroffenen durch die neuen Vorgaben?
- Wie wird die Betroffenheit des eigenen Unternehmens konkret ermittelt?
- Wie ändern sich die Anforderungen an die IT-Sicherheit im Energiesektor?
- Welche neuen und strengeren Meldepflichten zu Sicherheitsvorfällen werden eingeführt?
- Wie ändert sich das IT-Risikomanagement und die Haftung im Schadensfall?
- Wie greifen die verschiedenen Gesetze und Regularien für KRITIS, für Smart Meter und NIS2 ineinander und setzen den Gesamtrahmen für Cyberresilienz in der Energieinfrastruktur?
Im Rahmen des Seminars geben wir einen kompakten Überblick über die neuen gesetzlichen Anforderungen und diskutieren die wichtigsten Handlungsfelder aus NIS2.
Um die erhöhte Cyber-Resilienz zu erreichen, sind Maßnahmen in der Organisation, im IT- und im Risikomanagement zu prüfen. Wir ordnen diese Themen im neuen gesetzlichen Rahmen ein und geben Anhaltspunkte für die Einführung und Umsetzung NIS2 in Ihrem Unternehmen.
Die Anforderungen an die IT-Sicherheit gelten für unternehmensübergreifende „Lieferketten“ und wirken zukünftig (in Teilen) auch außerhalb der Netzleitwarten-IT. Wir werfen dafür auch einen Blick auf den Einfluss von NIS2 auf das Engpassmanagement im Niederspannungsnetz (Umsetzung §14a EnWG) und auf die Smart Meter-/CLS- Infrastruktur.
Der Einsatz von KI-Werkzeugen hält Einzug in die Energiewirtschaft. Hierdurch ergeben sich Chancen, aber auch Risiken aus Sicht der Cyber-Resilienz. Wir geben Ihnen einen Überblick darüber, welche neuen Angriffsvektoren durch KI-Werkzeuge entstehen können und wie diese die Cyber-Resilienz eines Unternehmens stärken können.
Gute Gründe für Ihre Teilnahme
- Sie erhalten einen komprimierten Überblick über den neuen gesetzlichen Rahmen mit besonderem Fokus auf (besonders) wichtige Einrichtungen und KRITIS in der Energiewirtschaft.
- Nach dem Seminar haben Sie wichtige Informationen für die Eckpfeiler einer Strategie zur Umsetzung von NIS2 in Ihrem Unternehmen.
- Sie erwerben praxisbezogenes Wissen ohne Abwesenheitszeiten und Reisekosten. Das Online-Seminar an drei Vormittagen lässt sich leicht in Ihren Arbeitsalltag integrieren.
- Sie können jederzeit Fragen an die Referenten stellen und sich mit anderen Teilnehmenden austauschen.
- Nach Abschluss des Seminars erhalten Sie ein Zertifikat, das Ihr neu erworbenes Wissen dokumentiert. Wir arbeiten daran, dass dieses Zertifikat gemäß §38 Ziffer (3) BSIG-E als Schulungsnachweis für Geschäftsleitungen von Energieversorgungsnetzbetreibern anerkannt wird.
Das Seminar richtet sich an
CIO und IT-Bereichsleiterinnen und -Bereichsleiter in Einrichtungen des Sektors Energie (z.B. Netzbetreiber, Betreiber von Erzeugungsanlagen und Lieferanten) sowie alle sonstigen betroffenen oder interessierten Stellen insbesondere in den Sparten Strom, Gas und Wärme in Stadtwerken und darüber hinaus in der Energiewirtschaft.
Das Seminar eignet sich sowohl zur Verschaffung eines umfassenden Überblicks über die Materie als auch zur Vertiefung spezifischer Fragestellungen.
Stimmen ehemaliger Teilnehmender
Guter modularer Aufbau mit theoretischer Wissensvermittlung und Untersetzung durch praxisbezogene Empfehlungen.
Ute BrennerSachsenEnergie AGEvent-Newsletter
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