Lieferkettengesetz für Lieferanten
Anforderungen und praktische Umsetzung für Lieferanten von verpflichteten UnternehmenÜber das Event
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) gilt seit dem 1. Januar 2023 für Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitenden, ab dem 1. Januar 2024 sind alle Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden ebenfalls zur Umsetzung verpflichtet (sog. verpflichtete Unternehmen). Für kleinere Unternehmen gilt das Gesetz dagegen nur indirekt, insbesondere wenn sie Lieferanten von verpflichteten Unternehmen sind. Das Gesetz enthält eine Vielzahl von Anforderungen, die eine Reihe von Bereichen im Unternehmen erfassen, Geschäftsleitung, Corporate Governance, den strategischen und operativen Einkauf sowie den Vertrieb. Viele dieser Anforderungen versuchen die verpflichteten Unternehmen an ihre Lieferanten weiterzureichen. Manche davon zu Recht, andere in Überdehnung der gesetzlichen Anforderungen.