Inhalte
Vergabevorbereitung bis Angebotseingang
Wer muss wie ausschreiben?
- Wer muss ausschreiben?
- Vorstellung der neuen Verfahrensarten, insbesondere der Innovationspartnerschaft
- Organisation des Verfahrens: E-Vergabe und analoge Schritte
- Verfahrensverkürzungen: Welche neuen Fristen gelten wo?
Erstellung der Ausschreibungsunterlagen
- Zusammenstellung der Ausschreibungsunterlagen
- Richtige Erstellung der Leistungsbeschreibung
Eignungsfragen
- Bietereignung: Prüfung im konkreten Verfahren,
- Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) und Qualifizierungssysteme
- Zurverfügungstellung von digitalen Unterlagen
Angebotsaufforderung und Angebotsphase
- Standardisierungen⁄Produktneutralität
- Angabe der Wertungskriterien
- Umgang mit dem Mittelstandsgebot
- Bieterfragen während der Angebotserstellung
Eingang und Öffnung von analogen und digitalen Angeboten
- Organisation des Angebotseingangs, Aufbewahrungspflichten
- Formalisierte Öffnung der Angebote
- Niederschrift über die Angebotsöffnung

Matthias Grünhagen
Fachanwalt für Vergaberecht und Inhaber – GRÜNHAGEN Kanzlei für öffentliche Aufträge
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Angebotswertung
Prüfung und Aufklärung der Angebote
- Erstellung einer Vollständigkeitsmatrix
- Erkennen von Rechenfehlern, Vollständigkeit
- Preisspiegel, Prüfung technischer, kaufmännischer und juristischer Anforderungen, Bietergespräche
Formstrenge beim formalen Ausschluss von Angeboten und Angebotswertung
- Mischkalkulation⁄Fehlende Erklärungen
- Umgang mit unvollständigen Angeboten
- Änderung der Verdingungsunterlagen als Ausschlussgrund:
– Mindestanforderungen an Nebenangebote
– Beurteilung der Eignung von Unternehmen
Bestimmung des wirtschaftlichsten Angebots und rechtssichere Dokumentation
- Der richtige Umgang mit Unterkostenangeboten
- Auswahl des wirtschaftlichsten Angebotes auf der vierten Wertungsstufe (Bewertungsmatrix)
- Dokumentation der Wertungsentscheidungen

Matthias Grünhagen
Fachanwalt für Vergaberecht und Inhaber – GRÜNHAGEN Kanzlei für öffentliche Aufträge
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Rahmenvereinbarungen / Nachhaltige Vergaben / Neues Vergaberecht 2024
Rahmenvereinbarungen nutzen – Flexibel vergeben
- Mehr Flexibilität für Auftraggeber durch Rahmenvereinbarungen
- Umgang mit der zwingenden Angabe von Höchstmengen
- Rahmenvereinbarung mit einem oder mehreren Partnern: Was empfiehlt sich wann?
- Miniwettbewerb bei mehreren Partnern: Wie müssen Auftraggeber vorgehen?
Nachhaltige Vergaben vor Ort umsetzten
- Gute Zusammenarbeit zwischen Fachbereichen und zentraler Vergabestelle
- Markterkundung: Basis nachhaltiger Vergaben (s. Klimaschutz, Soziales)
- Auf welcher Stufe lassen sich nachhaltige Vergaben am besten umsetzen
- Praxisbeispiele
Neues Vergaberecht 2024: Was kommt auf die Praxis zu?
- Freiere Wahl der Vergabearten und mehr Digitalisierung
- Flexibilisierung des Losgrundsatzes
- Höhere Wertgrenzen für Direktaufträge / Weniger Nachweise durch Unternehmen
- Stärkung von Nachhaltigen Beschaffungen“

Norbert Portz
Rechtsanwalt, Leiter Vergabedezernat a. D. – Deutscher Städte- und Gemeindebund und ehrenamtlicher Beisitzer der Vergabekammer des Bundes
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Zeitrahmen
Digital
08., 09. und 11.10.2024
jeweils 8:30 bis 13:00 Uhr mit kurzen Pausen nach Absprache