Globaler Co-Leiter unserer Daten- und Technologiepraxis und Mitglied unseres Information Security Committee. Christoph Werkmeister berät zu strategischen Daten- und IT-Projekten sowie zu aktuellen technologischen Themen wie digitaler Märkte- und KI-Regulierung.
Christoph hat die Konzeption und Umsetzung zahlreicher transformativer Technologieprojekte unterstützt, wobei er länderübergreifend und an der Schnittstelle unserer Kartellrechts-, Transaktions-, Regulierungs- und Arbeitsrechtspraxis arbeitet. Darüber hinaus verfügt er über eine langjährige Erfahrung im Telekommunikationssektor, insbesondere im Hinblick auf Marktregulierung und innovative Geschäftsmodelle.
Dank seiner umfassenden Erfahrung in streitigen Verfahren vor Regulierungsbehörden und Gerichten sowie bei internen Untersuchungen kann er Risiken einschätzen und pragmatische Lösungen liefern. Er hat einige der weltweit größten Daten- und Cyber-Vorfälle betreut, ebenso wie einige der wichtigsten DSGVO-(Bußgeld-)Verfahren und datenbezogene (Massen-)Klageverfahren.
Christoph berät auch zu Daten und IT-Governance sowie zu allen Arten von Daten- und IT-Regulierung. Er unterstützt darüber hinaus daten- und technologielastige M&A-Transaktionen. In Zusammenarbeit mit dem Freshfields Lab, führenden Beratungsunternehmen und technischen Beratern hat Christoph erfolgreich Legal-Tech-Lösungen bei größeren Projekten eingesetzt und Unternehmen bei der Implementierung standardisierter Ansätze und Softwarelösungen für die Einhaltung von Datenschutzbestimmungen und Daten-Governance unterstützt.
Christoph hat zahlreiche Publikationen zu rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit der Digitalisierung veröffentlicht und ist Mitautor mehrerer Standardkommentare zur DSGVO und zur Telekommunikationsregulierung. Er lehrt außerdem KI und Datenrecht an den Universitäten Düsseldorf und Bonn. Mit seiner Aufnahme in die „40 under 40“ von Global Data Review zählt Christoph zu den Besten Anwälten der kommenden Generation von Datenrechtlern. Außerdem wurde er von JUVE als „Rising Star“ im Telekommunikationsrecht und von GDR als „Leading Individual“ genannt.