Was ist echtes Factoring?
Beim echten Factoring kauft der Factor regresslos und revolvierend Forderungen aus Lieferungen und Leistungen an. Das Ankaufvolumen ist abhängig von den jeweils etablierten Abnehmerlimiten, basierend auf einer kundeneigenen Kreditversicherung oder durch den Factor gezeichnet.
Die Höhe der Vorfinanzierung des angekauften Forderungsbestandes hängt maßgeblich von dem in den Forderungen enthaltenen Veritätsrisiko ab. Entscheidend für den Factor ist einerseits die Frage des Bestands der Forderungen und andererseits deren Realisierbarkeit aufgrund etwaiger Einreden des Schuldners. In der Factoringbranche üblich sind Vorfinanzierungsquoten bis 90% des angekauften Forderungsbestandes. Ausschlaggebend für die Höhe der Vorfinanzierungsquote sind sowohl Konditionsgestaltungen im Liefer- und Leistungsprozess als auch Risiken, welche den Wert der Forderung und deren Realisierbarkeit nachträglich mindern könnten.
Welche Risiken führen zur Minderung der Vorfinanzierungsquote?
Zu nennen sind hier direkte Erlösschmälerungen wie beispielsweise Kundenboni, Zentralregulierungs- und Delkrederegebühren sowie nachträgliche Preisnachlässe aufgrund von Mängelrügen oder Reklamationen. Historische Erlösschmälerungsquoten beeinflussen die individuelle Vorfinanzierungsquote der Factoringfazilität und können durch Veränderungen im Kundenportfolio oder neu erschlossene Marktsegmente über den Zeitverlauf schwanken.
Ein weiterer Punkt sind Gegenansprüchen aus Rückvergütungskonditionen. Dabei handelt es sich um Ansprüche des Forderungsschuldners gegenüber dem Forderungsverkäufer, ohne dass damit unmittelbar die Kürzung einzelner Forderungen verbunden ist. Hierzu zählen perioden- oder umsatzbezogene Rückvergütungsansprüche aus Bonusvereinbarungen sowie Zahlungsansprüche, die für bestimmte Maßnahmen wie beispielsweise Werbekostenzuschüssen oder Eröffnungspauschalen gewährt werden. Für den Factor besteht durch Gegenansprüche aus Rückvergütungskonditionen das Risiko, dass die angekauften und vorfinanzierten Forderungen nicht mehr einwandfrei sind und der noch nicht abgerechnete Anspruch des Schuldners fällig gestellt werden kann. Die Forderungen sind zwar durchsetzbar und rechtlich feststellbar, allerdings stehen Forderungen des Schuldners dem Forderungsverkäufer gegenüber und es besteht eine Aufrechnungslage. Das bedeutet, der Forderungsschuldner kann die vom Factor angekauften Forderungen gegebenenfalls zu einem deutlich niedrigeren Prozentsatz rechtmäßig begleichen.
Auch Gegenansprüche aus wechselseitigen Lieferund Leistungsbeziehungen können die Werthaltigkeit der Forderung reduzieren, da die Möglichkeit zur gegenseitigen Aufrechnung besteht.
Erfolgreiches Factoring
Um passgenau auf die jeweilige Kundensituation einzugehen, zahlt sich Expertise aus: Die über 50-jährige Erfahrung der TARGOBANK hilft sehr, auch in einer Restrukturierungs-
oder Sanierungsphase ein Neuengagement in der Struktur einer selbstliquidierenden Factoringfazilität einzugehen. Bei konsequenter Verfolgung dieses Ansatzes trägt die Eigenbonität des Forderungsverkäufers ein nachgelagertes Gewicht bei der Kreditentscheidung. Für ein Unternehmen, das eine Restrukturierung mit dem Ziel durchführt, seine Finanzlage zu stabilisieren oder zu verbessern, kann Factoring ein interessanter Finanzierungsbaustein sein – und das gerade auch in Krisenzeiten. Denn die Prämisse „weniger Bonität, mehr Verität“ stellt eine stabile Finanzierung über die gesamte Restrukturierungsphase sicher.
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