ESG 2025: Alles bleibt anders

2024 haben Nachhaltigkeitsthemen gegenüber den anderen Krisen Aufmerksamkeit verloren. Den-noch gab es im Hintergrund bedeutende Entwicklungen in der ESG-Regulierung: Die schrittweisen Einführungen von Berichtspflichten nach der EU-Taxonomie und der Richtlinie zur Nachhaltigkeits-berichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) beschäftigten viele Unter-nehmen intensiv. Das Drama um die EU-Entwaldungsverordnung (EU Deforestation Regulation, EUDR) – einschließlich Änderungsvorschlägen in letzter Minute, kaputter Abstimmungsgeräte im EU-Parlament und spätabendliche Einigungen über eine Verschiebung nur wenige Wochen vor dem ei-gentlich geplanten Inkrafttreten – hat ganze Branchen in Atem gehalten.

Auch das kommende Jahr hält einige Neuerungen aus Berlin und Brüssel bereit:

Lange To Do-Liste für einen neuen Bundestag

Der neue Bundestag wird im Frühjahr eine lange To Do-Liste vorfinden – drei Beispiele aus dem großen Themenkreis „Nachhaltigkeit“:

  • Ein CSRD-Umsetzungsgesetz fehlt noch, dabei ist die Frist längst abgelaufen. Im Oktober kam ein blauer Brief aus Brüssel, ein Vertragsverletzungsverfahren droht. Unternehmen bereitet das fehlende Gesetz Kopfzerbrechen: Wer erstmalig 2025 über das Geschäftsjahr 2024 Bericht erstatten sollt, hat sich längst vorbereitet – und jetzt sollen mangels Umsetzungsgesetz statt der neuen die alten Regelungen zur nichtfinanziellen Berichterstattung noch einmal angewendet werden. Noch komplizierter wird es für Konzerne mit Tochtergesellschaften in unterschiedlichen EU-Mitgliedsstaaten: 15 haben bereits ein Umsetzungsgesetz, 12 noch nicht. Statt einheitlicher EU-weiter Vorgaben gibt es für Konzernnachhaltigkeitsberichte einen Flickenteppich aus Vorgaben. Als pragmatische Lösung zeichnet sich ab, auch unter der alten Gesetzgebung nach den neuen Standards zu berichten. Doch das macht es nicht weniger dringend für den neuen Bundestag, schnell ein CSRD-Umsetzungsgesetz zu verabschieden: 2026 werden nochmal deutlich mehr Unternehmen ihren Nachhaltigkeitsbericht für 2025 vorlegen müssen.
  • Ebenfalls in aller Munde: Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG). Gerade wurden die ersten Berichte abgegeben, da einigte man sich nach langem Tauziehen in Brüssel auf eine europäische Regelung – die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD oder CS3D). An manchen Stellen ist sie strenger als das LkSG, an anderen weniger streng. Anlass genug für Deutschland, sich Gedanken darüber zu machen, wie man das LkSG in Einklang mit den europäischen Vorgaben bringen kann. Doch dabei wird der neue Bundestag sich mit ein paar komplizierten Rechtsfragen auseinandersetzen müssen. Nicht zuletzt steht die Frage im Raum, ob eine Änderung des LkSG ein Rückschritt in der nationalen Gesetzgebung wäre, denn die CSDDD explizit verbietet.
  • Umsetzen müssen wird ein neuer Bundestag auch zwei weitere neue Richtlinien: Die Richtlinie über die Reparatur von Waren – diese trifft nach ihrem Wortlaut vorrangig Hersteller. Ob im Rahmen der Umsetzung in nationales Recht auch Bestimmungen für Händler (z.B. Informationspflichten) eingeführt werden, ist abzuwarten. Ebenfalls bis 2026 umzusetzen ist die Richtlinie gegen Greenwashing. Vorgesehen sind u.a. neue Informationspflichten hinsichtlich Lebensdauer und Reparierbarkeit von Produkten und ein Verbot von Greenwashing.

Ein Omnibus aus Brüssel

Auch aus Brüssel wird 2025 etwas Neues kommen: Noch vor der letzten Europawahl verabschiedet wurde die Batterie-Verordnung, die nun schrittweise neue Pflichten einführt. 2025 sind dies u.a. eine Anpassung der Kennzeichnungspflicht, eine Informationspflicht zum CO2-Fußabdruck und neue Informationspflichten für Onlinehändler. Im Mittelpunkt der Ökodesign-Verordnung steht der digitale Produktpass. Es werden neue umfangreiche Informationspflichten für Onlinehändler eingeführt, deren Umfang und Umsetzung stark von Angaben der Hersteller und den noch zu erlassenden delegierten Rechtsakten abhängen werden, die frühestens Mitte 2025 in Kraft treten. Die Verordnung enthält u.a. auch Bestimmungen zur Reparierbarkeit, Funktionsbeständigkeit, Zuverlässigkeit, Wiederverwendbarkeit, Nachrüstbarkeit, der Möglichkeit der Wartung und Instandsetzung, dem Vorhandensein besorgniserregender Stoffe, zum Energieverbrauch und Energieeffizienz, zur Ressourcennutzung und Ressourceneffizienz, zu Möglichkeit der Wiederaufarbeitung, zur Recyclingfähigkeit, zu Umweltauswirkungen, einschließlich des CO2-Fußabdrucks und des Umweltfußabdrucks, zur Menge des voraussichtlich entstehenden Abfalls von Produkten.

Neben der Umsetzung schon verabschiedeter Rechtsakte wird auch in Brüssel schon an neuen Regelungen gearbeitet: Im November 2024 hat der Europäische Rat statt des Green Deals für Nachhaltigkeit den New Deal für Wettbewerbsfähigkeit ausgerufen. Ein zentraler Punkt der Budapester Erklärung: Im ersten Halbjahr 2025 konkrete Vorschläge zur Verringerung der Berichtspflichten um mindestens 25 % vorzulegen. Die EU-Kommission hat angekündigt, ein Omnibus-Paket mit Änderungen an der CSRD, der CSDDD und der EU-Taxonomie zu schnüren. Das begrüßenswerte Ziel: Berichtspflichten konsolidieren und die Zahl der Datenpunkte reduzieren. Vielleicht werden auch noch weitere Regulierungen – etwa die EUDR oder die Offenlegungsverordnung für den Finanzmarkt (Sustainable Finance Disclosure Regulation, SFDR) Teil des Pakets. Bestehen bleiben sollen alle der genannten Regelungen, aber nun ist die Diskussion eröffnet, in welcher Form. Mitglieder der Bundesregierung schrieben jüngst Briefe nach Brüssel, in dem sie vorschlugen, den Anwendungsbereich der deutlich zu reduzieren.

Was bleibt

Die regulatorischen Rahmenbedingungen werden sich also auch im kommenden Jahr weiterentwickeln. Ob sie kohärenter und pragmatischer werden, bleibt abzuwarten. Unverändert bleibt jedoch die Bedeutung von ESG-Themen, die auch 2025 im Mittelpunkt stehen werden. Unternehmen sollten den Fokus auf das Wesentliche legen: Ihren Weg zur Klimaneutralität, zu verantwortungsvollen Lieferketten, kurz: zur nachhaltigen Transformation konsequent weiterzugehen, um dabei ihr Geschäftsmodell zukunftssicher zu machen und sich als Vorreiter in ihrer Branche zu positionieren.