Energie- und Wärmewende: Vielfältige Herausforderungen und Chancen für Unternehmen

Der Transformationsprozess von Energieerzeugung und Energieverbrauch zu einer klimaneutralen Gesellschaft, dessen maßgebliche Bausteine die Energie- und Wärmewende sind, ist längst nicht nur eine politische Zielsetzung. Der effiziente, kostengünstige und ressourcenschonende Umgang mit Energie ist eine unternehmerische Notwendigkeit. Unternehmen sind herausgefordert, ihre Energie- und Wärmeversorgung auf nachhaltige Weise zu gestalten. Dies ist nicht nur eine Antwort auf die Anforderungen des Klimaschutzes, sondern wesentliche Voraussetzung für langfristigen wirtschaftlichen Erfolg. Dabei sind die Unternehmen vielfach der Politik voraus. Dennoch: Die Herausforderungen waren und sind gewaltig. Die Schwierigkeiten der Energiepolitik, sich auf einen verlässlichen regulativen Rahmen zu einigen sind bekannt. In diesem Artikel liegt der Fokus auf ausgewählten aktuellen Entwicklungen und Chancen aus diesem Transformationsprozess.

Neues von der All-electric-Society und aus Europa

Schlagwörter wie das oft missverstandene Bild der „All-Electric-Society“ weichen zunehmend einem realistischeren Bild auf das weite Feld einer erneuerbaren und ressourcenschonenden Energieversorgung. Durch das gesteigerte Bewusstsein für den Klimawandel, haben die Anstrengungen, den eigenen CO2-Footprint zu vermindern in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Gerade im Rahmen von ESG-Prozessen nimmt der Environmental“-Aspekt zu, gerade auch bei Kreditvergaben, z. B. auch durch die Taxonomieverordnung. Auch die „interne Perspektive“, durch den Aufsichtsrat oder „aus dem Rathaus“, verlangt zunehmend eine andere Form der Energieversorgung.

Der EU Green Deal und die steigenden Energiepreise infolge des Ukrainekonflikts haben Unternehmen dazu veranlasst, vermehrt „Green PPAs“ abzuschließen, also langfristige Lieferverträge über Strom aus erneuerbarer Erzeugung. Die Sicherstellung der eigenen Versorgungssicherheit bei kalkulierbaren Kosten und die Möglichkeit des Imagegewinns sorgen für einen anhaltenden Aufschwung solcher Projekte. Dennoch bleibt weiterhin das Problem des „Greenwashings“. Einzelne Unternehmen versuchen, sich umweltbewusster darzustellen, als sie es sind. Dies soll nun zukünftig nicht ohne Konsequenzen bleiben: Die im März 2023 von der Europäischen Kommission und im September 2023 angenommene Green Claims-Directive, deren voraussichtliches Inkrafttreten für 2027 geplant ist, soll dies stoppen. Dabei schießt die Ausgestaltung weit über das Ziel hinaus. So werden Unternehmen erneut mit überbordender Bürokratie belastet.

Neuigkeiten gibt es auch an der Wasserstofffront: Fördermaßnahmen wir das IPCEI-Programm der EU fördern auch hierzulande den Wasserstoffhochlauf. Dass nunmehr auch der Ausbau eines Kernnetzes beschlossen ist und im Energiewirtschaftsrecht der regulative Rahmen für Wasserstoffnetze beschlossen wurde, ist ein gutes Zeichen. Es bleibt abzuwarten, inwieweit und für welche Verbrauchergruppen hier ein Ersatz fossiler Brennstoffe in den nächsten zehn Jahren gelingt.

Strategiewende oder Stillstand? − Was bringt die Kraftwerksstrategie?

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat am 5. Februar 2024 die neue Kraftwerksstrategie nach langer Wartezeit als Presseerklärung verkündet. Eine beihilferechtliche Abklärung mit Brüssel steht noch aus. Ausweislich der Presserklärung schafft die Strategie nun aber den Rahmen für hochflexible und klimafreundliche Kraftwerke, die in der Lage sind, zukünftig Wasserstoff nutzen zu können. Konkret hätten sich der Bundeskanzler, der Bundeswirtschaftsminister und der Bundesfinanzminister dirigistisch darauf geeinigt, neue Kraftwerkskapazitäten im Umfang von bis zu viermal 2,5 GW als „H2-ready-Gaskraftwerke“ kurzfristig auszuschreiben. Vorgesehen ist zudem die Etablierung eines Kapazitätsmarktes ab 2028. Die Kraftwerksstrategie zielt darauf ab, bis 2030 aus der Kohle auszusteigen, indem sie Gaskraftwerke fördert, um die Stromnachfrage zu decken, insbesondere, wenn erneuerbare Energiequellen wie Sonne und Wind nicht verfügbar sind. Geplant sind Förderungen für 8,8 Gigawatt an Wasserstoffkraftwerken mit einem Ziel von 10 Gigawatt bis 2026 und weitere 15 Gigawatt an Kraftwerken, die vorübergehend mit Erdgas betrieben werden können. Zur Unterstützung neuer Technologien (z. B. Kernfusion!) und der Erprobung des Betriebs von Kraftwerken, die ausschließlich mit Wasserstoff laufen, sollen bis zu 500 MW im Rahmen der Energieforschung gefördert werden. Aber die Zeit drängt: Die zügige Realisierung von Kraftwerkskapazitäten braucht mehr Investitionssicherheit. Neben genehmigungsrechtlichen Schwierigkeiten bei der Umstellung von Gaskraftwerken, kommt in den veröffentlichten Überlegungen bisher die Frage nach einer langfristigen Amortisierung von Investitionen und der Brennstoffversorgung deutlich zu kurz. Wasserstoff muss nicht nur ausreichend zur Verfügung stehen, sondern auch zu den Kraftwerken und Verbrauchseinheiten kommen. Hierzu soll der Aufbau von Elektrolyseuren gefördert werden. Für Unternehmen kann es sich anbieten, in Werksnähe ggf. auch Wasserstoff selbst zu erzeugen und lokal zu vermarkten oder daraus in eigenen Anlagen (vergleichbar einer PPA-Strategie) Strom zu erzeugen.

Photovoltaik-Offensive: Mit dem Solarpaket I in eine entbürokratisierte Zukunft?

Das Solarpaket spielt eine entscheidende Rolle bei der Verwirklichung der ehrgeizigen Ausbauziele für Photovoltaik bis 2030. Photovoltaik als einer der günstigsten Energieträger gehört schon heute zu den wichtigsten Stromerzeugungsquellen. Durch die Integration von Photovoltaikanlagen in die Betriebsinfrastruktur können Unternehmen nicht nur ihren eigenen umweltfreundlichen Strom erzeugen, sondern auch einen Beitrag zur Reduzierung der CO2-Emissionen leisten und so langfristig Energiekosten einsparen und die Abhängigkeit von konventionellen Energiequellen reduzieren.

Das Solarpaket basiert auf einem breiten Konsultationsprozess mit der Branche und setzt die Kernpunkte der Photovoltaikstrategie um, die das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz im Mai 2023 vorgestellt hatte. Bis 2030 sollen 215 GW PV in Deutschland installiert sein. Dafür soll der jährliche Zubau verdreifacht werden, von 7,5 GW im Jahr 2022 auf 22 GW im Jahr 2026. Der Ausbau von PV-Anlagen auf Dächern und Gebäuden durch Vereinfachungen und Bürokratieabbau soll beschleunigt werden, der Zubau etwa hälftig auf Dächern und in der Fläche erfolgen. Neben besonderen PV-Anlagen − Agri-PV, Parkplatz-PV, Floating-PV, Moor-PV und der Agri-PV − spielt vor allem die Integration von Aufdach-Solaranlagen eine wichtige Rolle: Zur Förderung bietet die Bundesregierung finanzielle Anreize, wie staatliche Zuschüsse und attraktive Kreditkonditionen über die KfW. Zudem eröffnen sich durch den Eigenverbrauch und die Möglichkeit, überschüssige Energie in das Netz einzuspeisen und an Dritte weiterzugeben, innovative Geschäftsmodelle und zusätzliche Einnahmen, die die Wirtschaftlichkeit von Investitionen in Solartechnologien erheblich steigern.

Ursprünglich für den 1. Januar 2024 vorgesehen, musste das Inkrafttreten des Solarpakets aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum Nachtragshaushaltsgesetz vom 15. November 2023 zunächst verschoben werden. Nun hat sich die Ampelkoalition am 15. April 2024 auf ein, in Teilen abgeändertes „Solarpaket I“ verständigt, das voraussichtlich in der Woche des 22. April 2024 vom Bundestag beschlossen werden soll.

Relevante Aspekte der Wärmewende für Unternehmen

Die Wärmewende nimmt in der Transformationsreise der Unternehmen eine ebenso entscheidende Rolle ein wie die Energiewende. Durch den intelligenten Einsatz innovativer Technologien wie Wärmepumpen, Solarthermie und effizienter Heizsysteme können Unternehmen ihre Wärmeversorgung nachhaltig und umweltfreundlich gestalten. Die Umstellung auf erneuerbare Wärmequellen minimiert nicht nur den ökologischen Fußabdruck, sondern bietet auch langfristige Kosteneinsparungen. Unternehmen, die frühzeitig in die Wärmewende investieren, positionieren sich nicht nur als umweltbewusste Akteure, sondern sichern sich auch gegenüber steigenden Energiepreisen und regulatorischen Anforderungen ab.

Um ihre Rolle in der Wärmewende zu verstehen, muss zunächst der eigene Status Quo eruiert werden: Wie steht es um den eigenen Energieverbrauch und die Abhängigkeit von konventionellen Energiequellen? Und weiter: Wie lassen sich Emissionen reduzieren? Wie kann die Energieeffizienz verbessert werden? Welche erneuerbaren Energiequellen und welche staatlichen Anreize können genutzt werden? Welche Technologien sind am besten geeignet? Welche rechtlichen Anforderungen gelten für das Unternehmen? Hier ist eine sorgfältige Analyse notwendig, um eine fundierte Strategie für die Umsetzung der Wärmewende zu entwickeln.

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) und seine Auswirkungen

Die jüngsten Änderungen des GEG, die nach teils intensiven politischen und rechtlichen Diskussionen am 1. Januar 2024 in Kraft getreten sind, setzen neue und strengere Standards für die Wärmeversorgung von Gebäuden als die bislang geltenden Regelungen. Ziel ist es, den Anteil erneuerbarer Energien in der Wärmeversorgung zu erhöhen und bis 2045 einen klimaneutralen Gebäudebestand zu erreichen. Ab dem 1. Januar 2024 müssen neu installierte Heizungsanlagen zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme betrieben werden. Diese Regelungen betreffen nicht nur Wohnimmobilien, sondern auch Unternehmen als Eigentümer, Pächter oder Mieter von Immobilien, insbesondere in Bezug auf gewerblich genutzte Nichtwohngebäude. Die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben des GEG erfordert eine genaue rechtliche Bewertung: Geschäftsführer müssen sicherstellen, dass bestehende und geplante Immobilienprojekte den aktuellen und zukünftigen Anforderungen entsprechen. Die strategische Integration von Rechtsberatung wird somit entscheidend, um Compliance Anforderungen zu genügen und langfristig eine wettbewerbsfähige Position zu behalten.

Wärmeplanungsgesetz (WPG) und lokale Wärmeplanung

Der Ansatz der Bundesregierung zur Dekarbonisierung des Wärmesektors umfasst neben der flächendeckenden Umstellung der dezentralen Wärmeversorgung von Gebäuden auf erneuerbare Wärmequellen auch den Ausbau leitungsgebundener Wärmeversorgung über Wärmenetze durch das WPG. Bis 2045 ist die vollständige Nutzung von erneuerbaren Energien und unvermeidbarer Abwärme in den Wärmenetzen avisiert.

Das WPG ergänzt das GEG mit einem klaren Augenmerk auf die lokale und regionale Wärmeplanung. Kommunen müssen spezifische Wärmepläne entwerfen, die weitreichende Folgen für Unternehmen haben können − besonders in Bezug auf Standortentscheidungen und Investitionen in die Gebäudeinfrastruktur. Unternehmen müssen ihre Wärmeversorgung zukunftsorientiert auf erneuerbare Quellen umstellen und die Richtlinien des WPG und GEG beachten. Hierbei ist ein fundiertes Verständnis der Regelwerke unerlässlich.

Praxishinweis

Die erfolgreiche Umsetzung der Energie- und Wärmewende erfordert Proaktivität: Es gilt, innovative Technologien zu integrieren, betriebliche Prozesse zu optimieren und die Mitarbeiter in diesem Wandel zu schulen. Eine nachhaltige Energiepolitik zahlt sich nicht nur durch eine positive Bilanz für Umwelt und Klima aus, sondern schafft auch eine solide Grundlage für zukünftiges Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit. Unternehmen, die die Herausforderungen der Energie- und Wärmewende frühzeitig annehmen, innovieren und investieren, positionieren sich nicht nur als Vorreiter im nachhaltigen Business, sondern sichern sich auch langfristig gegenüber volatilen Energiepreisen und sich wandelnden gesetzlichen Rahmenbedingungen ab. Durch die Entwicklung und Anwendung neuer Lösungen kann so nicht nur die Energiebilanz verbessert, sondern durch smarte Gestaltungen auch neue Marktchancen erschlossen werden. Auf diesem Weg an den Schnittstellen von Technik, Ökonomie und Recht begleiten wir Sie gerne.