Deutsche Industrie in einer Struktur- und Vertrauenskrise
Die deutsche Wirtschaft befindet sich aktuell in einer ernsten Krise. Allein im Januar 2025 ist die Zahl der beantragten Regelinsolvenzen nach vorläufigen Angaben des statistischen Bundesamtes um 14,1 % gegenüber dem Vorjahresmonat gestiegen. Die Prognosen für den weiteren Verlauf des Jahres 2025 verheißen keine Trendwende hierzu. Teilweise wird die Befürchtung geäußert, dass die Insolvenzzahlen in diesem Jahr den höchsten Stand seit der Wirtschaftskrise im Jahr 2009 erreichen werden. Nach Umsetzung des Beschlusses des EZB-Rats vom 06.03.2025 liegt zwar der Leitzins nach der sechsten Zinssenkung in Folge nur noch bei 2,5 %. Angesichts der Wirtschaftspolitik der Regierung Trump in den USA, mit der Erhebung hoher Zölle auch gegen wichtige Handelspartner wie die EU-Staaten und deren Gegenmaßnahmen, ist eine durchgreifende Verbesserung der gesamtwirtschaftlichen Situation aber noch nicht absehbar.
Erfolgreiches Krisenmanagement durch Abspaltung
Ein vorausschauendes Krisenmanagement ist daher aktuell wichtiger denn je. Eine der denkbaren Maßnahmen ist der Carve-out einzelner Unternehmensteile. Ein Carve-out beschreibt die Ausgliederung bzw. Abspaltung eines Unternehmensteilbereichs oder einer Geschäftseinheit aus einem bestehenden Mutterunternehmen in eine rechtlich und operativ eigenständige Einheit. Bereits in den vergangenen Jahren haben zahlreiche Transaktionen gezeigt, dass die Abspaltung eines schwachen oder auch nur nicht mehr zur Konzernstrategie passenden Unternehmensteils mittels eines Carve-outs entscheidend zur Optimierung der Struktur sowie zur Erhaltung von Rentabilität und Wettbewerbsfähigkeit beitragen kann: Ein Teilbereich wird mittels Carve-out ausgegliedert und anschließend entweder eigenständig von der Muttergesellschaft weitergeführt oder an einen Dritten veräußert bzw. an die Börse gebracht. Im Zuge eines Börsengangs oder einer Kapitalerhöhung kann eine Carve-out Transaktion Wachstumsoptionen schaffen, um den Unternehmenswert für die Anteilsinhaber zu steigern sowie Wege aus der Krise zu ebnen.
Wichtige Schritte eines Carve-Out-Prozesses
Der Carve-Out-Prozess lässt sich im Wesentlichen in die drei Phasen der Vorbereitung, der Durchführung und der Nachbereitung gliedern.
Eine gründliche Vorbereitung ist entscheidend für eine erfolgreiche Durchführung des Carve-outs. Insbesondere sollten die Ziele und der Umfang des Carve-outs frühzeitig definiert sowie die betroffenen Geschäftsbereiche und Vermögenswerte identifiziert werden. Auf dieser Grundlage kann sodann ein detaillierter Projektplan mit Zeitrahmen und Meilensteinen erstellt werden. Dabei sollte insbesondere eine umfassende Due Diligence zur Bewertung der finanziellen, rechtlichen und operativen Auswirkungen der geplanten Transaktion durchgeführt werden. Neben den rechtlichen Rahmenbedingungen sind zusätzlich auch die wirtschaftlichen Effekte zu beachten, insbesondere der Liquiditätsbedarf des abgespaltenen Vermögensteils. Denn dieser wird nicht mehr als unselbständiger Teil des Unternehmens finanziert, sondern muss aufgrund der rechtlichen Verselbständigung eigenständig planen, wirtschaften und sich bei Bedarf Liquidität beschaffen.
Steht der Plan zur Umsetzung des Carve-outs, erfolgen die Schritte zur Durchführung. Es erfolgt die finanzielle und operative Trennung der Unternehmensbereiche. Hierzu können die Einzelwirtschaftsgüter im Wege einer Gesamttransaktion mit Betriebsübergang gemäß § 613a BGB auf einen neuen Rechtsträger übertragen oder die Möglichkeiten des Umwandlungsgesetzes (Ausgliederung, Abspaltung) genutzt werden. Arbeitsrechtliche, steuerrechtliche, handelsrechtliche und sanierungsrechtliche Vorgaben sind zu beachten. Wichtig ist, dass die operative und finanzielle Unabhängigkeit des abgespaltenen Teilunternehmens sichergestellt wird, bevor es zur Übertragung der Vermögenswerte und zum Übergang der Leitungsmacht kommt. Hierzu gehört insbesondere die Sicherstellung der planerischen Durchfinanzierung.
Soweit der abgespaltene Vermögensteil an einen Investor verkauft werden soll, sollte dieser idealerweise bereits in die Strukturierung des Carve-outs eingebunden werden, um eine erwerberseitig gewünschte Zielstruktur bei der Vorbereitung des Carve-outs berücksichtigen und entsprechend umsetzen zu können.
Vorteile eines Carve-outs
Von einem erfolgreichen Carve-out-Prozess können krisenbedrohte Unternehmen in mehrfacher Hinsicht profitieren: Zum einen hat ein Unternehmen durch die Ausgliederung von nicht zum Kernbereich gehörenden – und häufig unprofitablen – Teilbereichen die Chance, sich auf sein Kerngeschäft zu fokussieren und so die vorhandenen Ressourcen effizienter zu nutzen. Zum anderen werden Kosten reduziert. So kann die Wettbewerbsfähigkeit nachhaltig gesteigert werden.
Für viele Transaktionen ausschlaggebender Faktor ist die Freisetzung von Kapital durch die Veräußerung des ausgegliederten Teilbereichs, was bei positivem Kaufpreis zu einem unmittelbaren Mittelzufluss führt. Durch die zusätzliche Liquidität wird die Bonität des Unternehmens gestärkt. Es kann Schulden tilgen und Investitionen in das Kerngeschäft tätigen, um dortige Herausforderungen zu meistern.
Schließlich bietet ein Carve-out auch die Möglichkeit einer strategischen Neuausrichtung und fördert so eine nachhaltige Entwicklung des Unternehmens mit der Konzentration des Managements auf die fortgeführten Aktivitäten.
Risiken eines Carve-outs
Häufig gehen mit der Abspaltung eines unprofitablen Unternehmensbereichs gewisse Haftungsrisiken einher. Die zur Abgabe vorgesehenen Assets sind regelmäßig nicht nur operativ, sondern auch finanziell mit der abspaltenden Muttergesellschaft verflochten. Häufig dienen sie als Sicherheiten für Kredite. Besonders problematisch ist die Situation dann, wenn der in einen eigenständigen Rechtsträger ausgegliederte Teilbereich insolvenzreif wird.
Eine Insolvenz des den abzugebenden Unternehmensteil aufnehmenden Rechtsträgers vernichtet nicht nur dessen Beteiligungswert, sondern gefährdet auch die Muttergesellschaft. Nach § 133 UmwG haften die Muttergesellschaft und der abgetrennte Teilbereich des Unternehmens nach dem Carve-out fünf Jahre lang als Gesamtschuldner für alle Verbindlichkeiten des übertragenden Rechtsträgers, die vor dem Carve-out begründet wurden. Auch bei Transaktionen im Wege von Asset Deals ohne Einsatz des Umwandlungsgesetzes drohen Nachhaftungen, insbesondere im Steuerrecht, Arbeitsrecht und Sanierungsrecht. Es besteht folglich eine lange Nachhaftung des veräußernden Unternehmens für alte Verbindlichkeiten. Hinzu kommen Risiken aus fortbestehenden Verträgen, die ausdrücklich eine vertragliche (Mit-)Haftung der Muttergesellschaft vorsehen. Dies ist regelmäßig bei angepassten Finanzierungsverträgen der Fall.
Risikominderung durch Sicherstellung der finanziellen Stabilität
Entscheidend ist die Gewährleistung finanzieller Stabilität sowohl des Mutterunternehmens als auch des abgetrennten Teilbereichs, um eine solide Grundlage für eine operative Stabilisierung und für zukünftiges Wachstum zu schaffen und die Risiken einer Nachhaftung zu verringern. Wichtig hierfür ist die frühzeitige und in die Vorbereitung des Carve-outs einbezogene Erstellung eines detaillierten Finanzplans, der Einnahmen, Ausgaben, Investitionen und die Liquiditätsbedarfe der beteiligten Rechtsträger berücksichtigt. So können etwaig drohende finanzielle Engpässe frühzeitig erkannt und adressiert werden. In dem Finanzplan sollten ausreichende Liquiditätsreserven eingeplant und Finanzierungsstrategien entwickelt werden. Geeignete Überwachungs- und Berichtssysteme bieten einen Überblick über die finanzielle Entwicklung beider Unternehmen und lassen auch spätere Abweichungen von der Finanzplanung frühzeitig erkennen.
Die Kapitalbeschaffung nach einem Carve-out kann dabei auf verschiedenen Wegen erfolgen. Möglich sind unter anderem Eigenkapitalfinanzierungen durch Ausgabe neuer Aktien, Joint Ventures, Fremdkapitalfinanzierungen oder Mezzanine-Finanzierungen, letztere regelmäßig in Form von nachrangigen Darlehen oder Wandelanleihen.
Wird der neue Rechtsträger verkauft und damit aus der Einflusssphäre der Muttergesellschaft endgültig herausgelöst, sollte der Kaufvertrag mit dem Investor entsprechende Vorkehrungen enthalten, z.B. Ausstattungsverpflichtungen zugunsten des gekauften Rechtsträgers und Freistellungsverpflichtungen gegenüber der Verkäuferseite. Idealerweise werden diese Verpflichtungen mit werthaltigen Sicherheiten unterlegt.
Schließlich sollte eine transparente Kommunikation mit Gläubigern, Investoren und Stakeholdern auch nach dem Abschluss des Carve-outs fortgeführt werden, um wesentliche Geschäftsbeziehungen aufrecht zu erhalten.
Fazit:
Die Abspaltung von Unternehmensteilbereichen mittels Carve-outs erfordert aufgrund ihrer Komplexität eine sorgfältige Vorbereitung und Durchführung. Carve-out Transaktionen lohnen aber häufig die entsprechenden Mühen und mindern die Krisenanfälligkeit. Sie bieten nicht nur die Möglichkeit, der Fokussierung auf das Kerngeschäft, sondern sorgen ggf. auch für Liquiditätszuflüsse und eine Steigerung des Unternehmenswerts des abspaltenden Unternehmens sowie gesteigerte operativen Effizienz durch Konzentration auf Kernkompetenzen. Eine erfolgreiche Abspaltung mittels Carve-out kann somit entscheidend zu einem erfolgreichen Krisenmanagement beitragen. Die Nachhaftungsrisiken des abspaltenden Rechtsträgers gilt es dabei aber im Blick zu behalten und durch entsprechende Maßnahmen zu reduzieren.