Die Renaissance der doppelnützigen Treuhand als Restrukturierungsinstrument

Die doppelnützige Treuhand erfährt aufgrund der aktuellen wirtschaftlichen Lage eine Renaissance als Restrukturierungsinstrument. Ausgangspunkt ist regelmäßig die Erwartung der Stakeholder, dass sich die wirtschaftliche Lage wieder verbessert und mit einem Sanierungskonzept die Unternehmenskrise überwunden werden kann. Sind die Gesellschafter des Unternehmens, ob mittelständische Inhaber oder Finanzinvestoren, nicht bereit oder in der Lage, ihre Finanzierungsverantwortung in der Krise wahrzunehmen, kommt für Kreditgeber die doppelnützige Treuhand in Betracht.

Zweck der doppelnützigen Treuhand

Sicht der Kreditgeber

Die doppelnützige Treuhand dient der Überwindung der Unternehmenskrise im Interesse der Kreditgeber, die im Alternativszenario Insolvenz einen Forderungsausfall erleiden. Voraussetzung ist, dass ein überzeugendes Sanierungskonzept vorliegt, nach dem mit überwiegender Wahrscheinlichkeit durch Sanierungsmaßnahmen die Wettbewerbsfähigkeit wiedererlangt werden kann. Die Kreditgeber müssen die erforderliche Liquidität für die Durchfinanzierung zur Verfügung stellen. Der sanierungserfahrene Treuhänder verpflichtet sich, als Gesellschafter i.S.d. Sanierungskonzeptes zu agieren und eine die Sanierung unterstützende Corporate Governance umzusetzen. Zudem wird der Treuhänder unter bestimmten Voraussetzungen zur Durchführung eines strukturierten Investorenprozesses zwecks bestmöglicher Kreditrückzahlung verpflichtet.

Im Vergleich zu einem debt-to-equity-swap führt die Treuhand für Kreditgeber nicht zu einer Bewertung ihrer Darlehen als Eigenkapital; die Forderungen werden aufgrund der Unabhängigkeit des Treuhänders weiterhin als Fremdkapital betrachtet und grundsätzlich auch nicht wie eine Eigenkapitalbeteiligung in die Konzernbilanz des Kreditinstituts einbezogen. Die Kreditgeber bleiben weiterhin Gläubiger des Unternehmens einer durch die doppelnützige Treuhand drittbesicherten Forderung wie ein typischer Pfandrechtsgläubiger.

Sicht der Gesellschafter

Auch die Gesellschafter können von der doppelnützigen Treuhand profitieren, da sie einerseits eine Insolvenz vermeiden und andererseits bei einer erfolgreichen Sanierung eine Refinanzierung oder einen Kaufpreis für ihre Anteile realisieren können. Die Gesellschafter behalten damit die Option, dass bei erfolgreicher Sanierung und Refinanzierung die Anteile wieder zurückübertragen werden. Allein die Bereitstellung der liquiden Mittel für die Sicherstellung der positiven Fortführungsprognose und das Sanierungskonzept führt zu einem Werterhalt der Beteiligung und ermöglicht den Gesellschaftern einen Zeitgewinn für andere Refinanzierungsmöglichkeiten. Selbst bei einem strukturierten Investorenprozess hat der Treuhänder die Interessen der Gesellschafter zu berücksichtigen, sodass beispielsweise statt einer Veräußerung der Anteile zusätzliches Eigenkapital – sofern ausreichend – einzuwerben ist. Die bisherigen Gesellschafter können dadurch ihre – wenn auch durch das zusätzliche Eigenkapital verwässerte – Beteiligung erhalten. In jedem Fall stehen die Anteilsinhaber besser dar als in einer Insolvenz ihres Unternehmens.

Rahmenbedingungen der doppelnützigen Treuhand

Im Treuhandvertrag wird regelmäßig vereinbart, dass der Treuhänder den Sanierungsprozess unabhängig überwacht und durch eine entsprechende Corporate Governance absichert. Zugleich werden Kommunikationsprozesse versachlicht und Einwirkungen der bisherigen Gesellschafter unterbunden. Kreditgeber haben ein Interesse daran, dass Altgesellschafter ihre Weisungsrechte gegenüber der Geschäftsführung nicht entgegen der Sanierungsstrategie ausüben. Der Treuhänder kann Geschäftsleiter und Beiräte/Aufsichtsräte austauschen und einen Chief Restructuring Officer (CRO) bestellen. Der CRO verantwortet die operative Umsetzung des Sanierungskonzepts sowie das laufende Unternehmensreporting gegenüber den Kreditgebern.

Die positive Fortführungsprognose und die Durchfinanzierung des Unternehmens muss immer gewährleistet sein. Es muss ein laufendes Monitoring zur Umsetzung des Sanierungsgutachtens eingerichtet werden, um bei negativen Abweichungen eine drohende Insolvenzgefahr rechtzeitig zu erkennen und Gegenmaßnahmen umzusetzen.

Die doppelnützige Treuhand umfasst die Übertragung der Gesellschaftsanteile (Treugut) durch die Anteilsinhaber als Treugeber auf eine Treuhandgesellschaft (Treuhänder). Zusätzlich zu den Gesellschaftsanteilen werden regelmäßig Gesellschafterdarlehen auf den Treuhänder übertragen, damit diese gemeinsam mit den Gesellschaftsanteilen verkauft werden können. Neben der Verwaltungstreuhand zwischen dem Treuhänder und dem Anteilsinhaber als Treugeber wird zusätzlich zur Absicherung der Kreditgeber eine fremdnützige Sicherungstreuhand begründet. In der Praxis wird die Sicherungstreuhand mit den finanzierenden Kreditgebern regelmäßig als Vertrag zugunsten Dritter begründet, sodass diese nicht Partei des Treuhandvertrages werden.

Durchsetzung der Treuhand mittels StaRUG

Verweigern die Gesellschafter eine konsensuale Treuhandvereinbarung, kommt die Realisierung gegen ihren Willen durch einen Restrukturierungsplan gemäß dem StaRUG in Betracht. Die Treuhandvereinbarung muss dann im gestaltenden Teil des Restrukturierungsplans gegenüber den Planbetroffenen durchgesetzt werden.