Deutschlands Wirtschaft am Scheideweg: Transformationseinheiten als Mittel der Wahl in der Restrukturierung

Die Lage für die deutsche Wirtschaft im Jahr 2024 bleibt herausfordernd. Schwankende Energie- und Rohstoffpreise, geopolitische Spannungen und der akute Fachkräftemangel belasten die Wirtschaft. Für Unternehmen bedeutet dies einen Balanceakt zwischen Personalabbau und dem Ringen um Fachkräfte. Die Frage, ob und wie eine wertschätzende Personalpolitik auch in Krisenzeiten aufrecht-erhalten werden kann, steht im Raum.

Eine vielversprechende Möglichkeit ist die Einführung von Transformationseinheiten innerhalb der Unternehmen häufig auch anstelle von Transfergesellschaften, die oft noch mit einem hohen bürokratischen und finanziellen Aufwand verbunden sind.

Transformationseinheit als Möglichkeit der (Re-)Qualifizierung

Eine interne Transformationseinheit zielt darauf ab, Arbeitnehmern angesichts dramatischer Veränderungen bei Stellenbeschreibungen und damit einhergehender Anforderungen eine berufliche Neuorientierung zu ermöglichen, ohne dabei zwingend das Unternehmen zu verlassen. Hier werden umfassende und professionell betreute Orientierungsmaßnahmen, oft durch externe Dienstleisterwie qualifizierte Karriereberater, angeboten, um im Unternehmen alternative Einsatzmöglichkeiten zu finden, Qualifizierungsbedarfe zu identifizieren, die Arbeitnehmer entsprechend zu qualifizieren und auf ihre neuen Aufgaben vorzubereiten oder notfalls, aber nur wenn es nicht anders gehen sollte, auch externe Neuorientierungen zu unterstützen. Insofern gilt, wo möglich: Qualifizierung vor Personalabbau.

Das Bundesarbeitsgericht hat bereits 1984 anerkannt, dass Arbeitnehmer regelmäßig eine Qualifikationspflicht haben, da Arbeitsverhältnisse und Tätigkeiten einem stetigen Wandel unterliegen. Arbeitnehmer sind daher verpflichtet, sich die erforderlichen Kenntnisse anzueignen, um ihre vertraglichen Pflichten zu erfüllen. Transformationseinheiten, denen Arbeitnehmer befristet zugewiesen werden, können das Mittel der Wahl in diesen Zeiten sein.

Möglichkeit befristeter Zuweisungen in die Transformationseinheit

Zwar müssen arbeitsvertragliche Regelungen im Einzelfall berücksichtigt werden, aber grundsätzlich steht einer zeitlich begrenzten Zuweisung nichts entgegen. Diese ist regelmäßig durch das Direktionsrecht des Arbeitgebers gedeckt. Eine Versetzung im rechtlichen Sinne liegt hier nicht vor, da eine Versetzung eine erhebliche, nicht nur vorübergehende Änderung von Tätigkeit oder Arbeitsort verlangt. In der Transformationseinheit behält der Arbeitnehmer in der Regel seinen bisherigen Vertragsumfang und seine Arbeitsbedingungen bei und selbst wenn man eine Versetzung annehmen würde, wird diese häufig wirksam sein.

Beteiligung der Interessenvertretung und wert(e)schätzende Kommunikation

Wenn sodann noch die Interessenvertretung „ins Boot“ geholt wird, kann dies das Vertrauen in eine solche Maßnahme weiter steigern und eine attraktive Alternative zum klassischen Personalabbau sein, die Unternehmen je nach Branche vor allem den Kampf um die Fachkräfte erleichtert. Betroffenen Arbeitnehmern muss zudem vermittelt werden, dass es sich bei der Zuweisung zur Transformationseinheit nicht um eine „Abschiebung“ handelt. Hier ist vor allem auch die Kommunikation von großer Bedeutung. Unternehmen haben schließlich mehr Möglichkeiten, flexibel auf wirtschaftliche Herausforderungen zu reagieren, während sie gleichzeitig eine wertschätzende und qualifizierende Personalpolitik aufrechterhalten. Dies könnte ein Weg sein, Deutschlands Unternehmen in diesen schwierigen Zeiten auf Kurs zu halten.