Am 01.08.2024 trat die EU-Verordnung 2024/1689 (KI-VO) in Kraft, die europaweit einheitliche Regeln für den Einsatz künstlicher Intelligenz schafft. Deutschland verpasste die Frist zur Einrichtung der Behördenstrukturen. Mit dem am 12.09.2025 veröffentlichten Referentenentwurf für das „KI Marktüberwachungs- und Innovationsförderungsgesetz“ (KI-MIG) gibt es nun einen klaren Fahrplan für die nationale Umsetzung – mit Fokus auf Marktüberwachung und Innovation.
Wer überwacht was?
Die KI-VO verlangt, dass jeder EU-Staat mindestens eine notifizierende und eine Marktüberwachungsbehörde benennt. Deutschland will dafür bestehende Behörden einsetzen. Für den Finanzsektor gilt eine Sonderregel: Die BaFin beaufsichtigt Hochrisiko- KI-Systeme mit regulierten Finanzaktivitäten. Fällt ein KI-System zugleich unter die Cyberresilienz-Verordnung (EU) 2024/2847, übernimmt die zuständige Marktüberwachungsbehörde auch diese Aufsicht. Im Übrigen obliegt die Aufsicht der Bundesnetzagentur; allgemeine KI-Modelle überwacht das EU AI Office.
Bundesnetzagentur
Der Entwurf macht die Bundesnetzagentur zur zentralen Instanz der nationalen KI-Aufsicht. Sie bündelt Informationen, koordiniert Meldungen und nimmt Beschwerden entgegen. Das geplante Koordinierungs- und Kompetenzzentrum (KoKIVO) soll Behörden vernetzen, Entscheidungen unterstützen und den Austausch zwischen Verwaltung, Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft fördern.
Unabhängigkeit & Kooperation
Für Hochrisiko-KI-Systeme von Strafverfolgungs-, Einwanderungs- oder Asylbehörden soll eine Marktüberwachungskammer (UKIM) bei der Bundesnetzagentur entstehen. Sie arbeitet unabhängig, nutzt aber deren Ressourcen und berichtet jährlich dem Bundestag. Enge Kooperationen mit Datenschutzbehörden, BSI und Bundeskartellamt sollen Überschneidungen vermeiden und die einheitliche Anwendung der KI-VO sichern.
Kompetenzen & Innovation
Die Bundesnetzagentur soll vorhandene Strukturen effizient nutzen, andere Behörden unterstützen und so dem Fachkräftemangel im KI-Bereich begegnen. Neben der Aufsicht legt der Entwurf großen Wert auf Innovationsförderung: Unternehmen sollen informiert, Fortbildungen angeboten und Forschung durch Studien und Veranstaltungen unterstützt werden. KI-Reallabore testen Lösungen unter Realbedingungen und erleichtern vor allem KMU und Start-ups den Markteintritt. Die jeweilige Behörde übernimmt die Aufsicht.
Fazit & Ausblick
Der Entwurf regelt Bußgelder, Zuständigkeiten und Aufbewahrungspflichten. Ob er unverändert bleibt, ist offen. Eine schnelle Verabschiedung ist entscheidend, um EU-Vorgaben zu erfüllen. Das KI-MIG bietet eine solide Grundlage für die Umsetzung der KI-VO in Deutschland – mit zentraler Rolle der Bundesnetzagentur, effizienter Nutzung vorhandener Strukturen und klarem Innovationsfokus. Entscheidend bleibt, dass die neuen Strukturen zügig greifen, damit KI-Anwendungen erfolgreich starten können.
Bild: © Anke Illing
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