Das Prinzip der Einzelfallgerechtigkeit schränkt die Effizienz der Verwaltung ein

Die Digitalisierung der Verwaltung schreitet in vielen Bereichen unseres Staates voran und soll gemäß politischem Willen weiter ausgebaut werden. Ein wesentliches Ziel der Digitalisierung ist die Steigerung der Effizienz, um Verwaltungsentscheidungen zu beschleunigen und die Handlungsfähigkeit der Verwaltung angesichts des demografischen Wandels und der daraus resultierenden Knappheit an Arbeitskräften auch in Zukunft zu gewährleisten.

Die Digitalisierung bietet das Potenzial für mehr Effizienz, dennoch haben die hohen Investitionen in diesem Bereich aus Sicht der Unternehmen, Bürgerinnen und Bürger offensichtlich bisher nicht zu einer substanziellen Verbesserung geführt. So belegen die Ergebnisse des eGovernment Monitor 20241 der Initiative D21, dass die digitalen Angebote der Verwaltung bisher nur wenig zum Vertrauen in die Leistungsfähigkeit des Staats beitragen.

Ein zentraler Grund für die nicht zufriedenstellenden Erfolge der Digitalisierung bei der Steigerung der Effizienz liegt in der bisher noch geringen Nutzung von Automatisierung in Verwaltungsprozessen.

Das verfassungsrechtliche Prinzip der Einzelfallgerechtigkeit setzt der Automatisierung in Verwaltungsprozessen enge Grenzen. Die einschlägigen Regelungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes, der Abgabenordnung und der Sozialgesetzgebung erlauben automatisierte Entscheidungen nur in Fällen ohne Ermessensspielraum.

In unserem Rechtssystem mit immer komplexeren Abhängigkeiten zwischen einer steigenden Anzahl an Gesetzen führt das Prinzip der Einzelfallgerechtigkeit zu hohem manuellem Aufwand, langen Bearbeitungszeiten und letztendlich zu weniger Gerechtigkeit des Gesamtsystems. Der Normenkontrollrat weist beispielsweise in seinem Gutachten Wege aus der Komplexitätsfalle2 auf die Intransparenz des Systems der Sozialleistungen in Deutschland hin. Lutz Goebel, der Vorsitzende des NKR fordert als Konsequenz: „Der Vollzug von Regelfällen sollte pauschaliert und automatisiert erfolgen“.

Eine stärkere Pauschalierung würde beispielsweise im Steuer- und Sozialrecht Entscheidungen vereinfachen, Ermessenspielräume reduzieren und damit den Weg für mehr Automatisierung freimachen. Nicht mehr jeder Einzelfall müsste von Sachbearbeitenden geprüft, abgewogen und entschieden werden. Die Bearbeitung würde beschleunigt, Bürgerinnen und Bürger bekämen schneller Rechtssicherheit und die ihnen zustehenden Leistungen. Mitarbeitende der Verwaltung könnten sich auf die persönliche Beratung und auf komplexe Einzelfälle konzentrieren.

Da das Verwaltungsrecht bei der Automatisierung nicht zwischen Systemen mit fest programmierten Verarbeitungsregeln und der Anwendung von selbstlernenden Systemen unterscheidet, würden mehr Spielräume zur Automatisierung auch die verstärkte Anwendung von künstlicher Intelligenz ermöglichen, wenngleich dabei Risiken wie Datenschutzprobleme und die Nachvollziehbarkeit von Entscheidungen sorgfältig berücksichtigt werden müssen.

Wenn wir eine effizientere Verwaltung wollen, dann dürfen wir nicht nur bestehende Abläufe fortführen, indem wir bisher papiergebundene Entscheidungsprozesse auf elektronische Aktenführung und Workflowsysteme abbilden, sondern wir müssen prüfen, wo wir mit Vereinfachungen der gesetzlichen Regeln wie beispielsweise Pauschalierungen Ermessenspielräume reduzieren können und damit leichter automatisierbar machen.

Angesichts einer immer stärkeren Belastung der Verwaltung durch zusätzliche Aufgaben und weniger verfügbares Personal durch den demografischen Wandel müssen wir uns die Frage stellen, ob wir uns als Rechtsstaat zukünftig entscheiden müssen zwischen einerseits der uneingeschränkten Einzelfallgerechtigkeit in allen Verwaltungsverfahren und andererseits der Gewährleistung der Handlungsfähigkeit der Verwaltung durch den verstärkten Einsatz KI-basierter Automatisierung.

1 2024 – Initiative D21
2 NKR – Startseite – Veröffentlichung des NKR Gutachtens 2023 „Wege aus der Komplexitätsfalle – Vereinfachung und Automatisierung von Sozialleistungen“