1. Krisen als Treiber der Restrukturierungskultur
Krisen mit globalen Ausmaß stellen Unternehmen vor laufende Herausforderungen und bedingen die Notwendigkeit krisenadäquater Reaktionen. Die Restrukturierung allgemein und insbesondere die außergerichtliche Restrukturierung als konsensuale, auf vertraglichen Vereinbarungen beruhende Restrukturierung befindet sich im Lichte der verschiedenen Krisen im stetigen Wandel. Die Restrukturierung auf strategischer, ertragswirtschaftlicher und finanzieller Ebene bedarf eines maßgeschneiderten Konzepts und Rahmenwerks, das es dem Unternehmen oder der international agierenden Unternehmensgruppe ermöglicht, Krisen zu bewältigen. Es stehen hierzu eine Vielzahl verschiedener Restrukturierungsvarianten (außergerichtliche Restrukturierung, gerichtliche Restrukturierung oder eine Kombination) und die jeweiligen nationalen Restrukturierungsregime (wie zB das Restrukturierungsverfahren in Österreich, das StaRUG-Verfahren in Deutschland oder der Restructuring Plan im Vereinigten Königreich) zur Verfügung.
2. Außergerichtliche Restrukturierung als international standardisiertes Rahmenwerk
Eine internationale Unternehmensgruppe ist im Regelfall von Krisen in unterschiedlicher Intensität und in einer Vielzahl von verschiedenen Jurisdiktionen betroffen. Insofern bietet die außergerichtliche Restrukturierung, die auf international vereinheitlichten Standards (INSOL International’s Statement of Principles for a Global Approach to Multi-Creditor Workouts) aufbaut, das zentrale Instrument und Rahmenwerk, um eine Restrukturierung zentral zu koordinieren. In einer ersten Phase erfolgt ein Standstill, um sowohl dem Schuldner als auch den Finanzgläubigern die Möglichkeit zu geben, die Möglichkeiten einer Restrukturierung zu evaluieren. In einer zweiten Phase erfolgt die Restrukturierung, die ein operatives Restrukturierungskonzept, ein Devestitionskonzept (M&A-Prozess), eine Regulierung bestehen-der Verbindlichkeiten (mittels Standstill, Reinstatement oder auch eines Debt-to-Equity Swap), die Einräumung von Sicherheiten, die Implementierung einer Sanierungstreuhand und, nicht zuletzt, die Gewährung von Fresh Money beinhalten kann.
3. Nationale Restrukturierungsregime
Einzelne Gesellschaften können im Rahmen eines auf die Unternehmensgruppe ab-gestimmten Restrukturierungskonzepts auch unter Nutzung nationaler Restrukturierungs- und Insolvenzregime restrukturiert werden. Es können hier Restrukturierungsinstrumente, die zum Teil neu und noch wenig praxiserprobt, jedoch durchaus valide sind bis hin zu Restrukturierungsinstrumenten, die bereits seit Jahren etabliert und zuverlässig sind, zur Umsetzung eines Restrukturierungskonzepts zum Einsatz kommen. Es rücken hierbei immer mehr die vorinsolvenzlichen Verfahren (Restrukturierungsverfahren oder StaRUG-Verfahren) in den Fokus, die, sofern sie die notwendige Flexibilität bieten, eine Umsetzung von Restrukturierungsmaßnahmen auch gegen den Willen einzelner Gläubiger (Cram-down oder Cross-Class Cram-Down) ermöglichen.
4. Zielgerichtete Restrukturierung als Chance
Die Restrukturierung bietet im Ergebnis eine Chance für Unternehmen, sich in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten neu auszurichten und erfolgreich an geänderte Wirtschafts- und Marktgegebenheiten anzupassen. Die außergerichtliche Restrukturierung kann mit der notwendigen Flexibilität implementiert und mit den gegebenenfalls notwendigen starren gesetzlichen Grenzen und Möglichkeiten gerichtlicher Restrukturierungsverfahren kombiniert werden.