Angesichts der jüngsten politischen und wirtschaftlichen Entwicklungen hat sich die Verteidigungsindustrie in Deutschland sehr dynamisch entwickelt. Die Produktionsnachfrage steigt, die öffentlichen Ausgaben im Verteidigungssektor werden zuverlässiger und private Investoren entdecken neue Möglichkeiten zur Finanzierung von Verteidigungsprojekten. Darüber hinaus beginnen Verteidigungsunternehmen zu expandieren und zu investieren, was ebenfalls zu einer Zunahme der M&A-Aktivitäten in der Verteidigungsindustrie führt.
Investitionen in die Verteidigungsindustrie, d. h. der Erwerb eines Verteidigungsunternehmens, sind mit spezifischen rechtlichen und regulatorischen Anforderungen verbunden, die insbesondere für Investoren, die keine Erfahrung in diesem Sektor haben, zu Überraschungen führen und eine Anpassung der üblicherweise standardisierten M&A-Verfahren erforderlich machen können. Gleiches gilt für Unternehmen, die sich über Transformationsprozesse im Produktions- oder Servicebereich neue Geschäftsfelder in der Rüstungsbrache erschließen wollen. Auch bei diesen meist unternehmensinternen Strukturänderungen oder Geschäftsbereichserweiterungen bekommen neue regulatorische Anforderungen eine wichtige Bedeutung und müssen berücksichtigt werden, um überhaupt die Voraussetzungen zu schaffen im Verteidigungssektor tätig werden zu können.
- Bei Investitionen in die Verteidigungsindustrie, also klassischerweise be M&A Projekten kommt es bereits zu Beginn meist schon zur Überraschung, dass das Ziel-unternehmen in der Regel mit geheimen Informationen umgeht (z. B. im Produktionsprozess). Daher muss die M&A-Transaktion den deutschen Geheimhaltungsvorschriften entsprechen. Da die Offenlegung solcher Informationen entweder verboten oder zumindest genau geregelt ist, werden selbst die typischen M&A-Due-Diligence-Verfahren recht schwierig. Je nach Geheimhaltungsstufe der Informationen („vertraulich”, „geheim” oder noch höher) müssen unterschiedliche Verfahren ein-gehalten werden, bevor solche Informationen in einem Datenraum offengelegt werden dürfen. Diese Verfahren umfassen bestimmte „persönliche Anforderungen“ (d. h. Schulungen, Vertraulichkeitsverpflichtungen oder sogar Genehmigungen durch Behörden) für die mit der Prüfung der Informationen betrauten Personen (Vertreter der Parteien, Rechtsanwälte), aber auch „materielle Anforderungen“ hinsichtlich der Möglichkeit der Offenlegung der Informationen (d. h. IT- und/oder Einrichtungen zum Schutz der Informationen). Handelt es sich bei dem Investor um ein ausländisches/nicht deutsches Unternehmen, stellt sich auch die Frage, ob vertrauliche Informationen ins Ausland übertragen werden dürfen.
- Stellt sich ein Unternehmen der Transformationsaufgabe wird ebenfalls recht schnell deutlich, dass Geheimschutzvorgaben sowohl personelle als auch materielle Anforderungen stellen, die zumeist signifikante Änderungen in der Struktur und den Prozessen eines Unternehmens verlangen. So erfordert der personelle Geheimschutz Anpassungen der Arbeitsverträge, Einrichtungen besonderer neuer Funktionen (z.B. die des Sicherheitsbevollmächtigten), verbunden mit neuen Berichtslinien und Zuständigkeiten. Materielle Geheimschutzvorgaben verlangen vom Änderungen der IT-Struktur häufig meist erst im Prozess erkannte wichtige Veränderungen bis zu Anpassungen der Räumlichkeiten, um mit eingestuften Informationen im Hause arbeiten zu dürfen.
Alle diese Transaktionsfragen erfordern spezifisches juristisches Fachwissen und praktische Erfahrung, um die Mandanten richtig zu beraten und das Projekt zum Erfolg zu führen. Der Sicherheitsschutz in Deutschland folgt klar definierten Grundsätzen, die sich durch alle Vorschriften ziehen – insbesondere die Richtlinie über Verschlusssachen, das Sicherheitsüberprüfungsgesetz und das Handbuch für den Geheimheimschutz in der Wirtschaft. Diese Grundsätze stellen sicher, dass Verschlusssachen nur von befugten Personen, in sicheren Räumen und unter kontrollierten Bedingungen verarbeitet werden. Die Genehmigungen werden von bestimmten Abteilungen verschiedener Behörden erteilt. Der Rechtsberater muss die Vorschriften im Detail kennen, sollte zumindest die Genehmigungsverfahren kennen oder besser noch die beteiligten Mitarbeiter persönlich kennen, um einen schnellen und reibungslosen Ablauf der Transaktion oder die erfolgreiche Transformation zu gewährleisten.